Corona: Berufliche Aus- und Fortbildung im Bereich GüKG und BKrFQG

Die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (4. BayIfSMGV) wurde am 05.05.2020 im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht.

Mit Wirkung zum 11. Mai 2020 treten die  für die Aus- und Fortbildung im Bereich Güterverkehr maßgeblichen Vorschriften der § 16 Abs. 3 und § 17 Satz 2 der 4. BayIfSMV in Kraft.

Dem entsprechend können Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowohl nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsrecht als auch im Rahmen der Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung GüKG unter den in der Verordnung genannten Maßgaben wieder aufgenommen werden.

Es wird empfohlen, jeweils ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und anzuwenden.

Eine Orientierung dazu geben die Vorschläge der jeweiligen Berufsverbände.

Einzelheiten sind mit der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde zu klären.