„ProduktCHECK Corona“ – Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz zieht positive Bilanz

26.03.2021-016

Regensburg/Oberpfalz. „Verantwortungsvolle Hersteller und nur kleinere formale Mängel“, so lautet das erfreuliche Fazit des Gewerbeaufsichtsamts bei der Regierung der Oberpfalz zum Abschluss einer Überwachungsaktion bei Beatmungsgeräten. Das bei der Regierung der Oberpfalz angesiedelte Kompetenzzentrum für die Marktüberwachung aktiver Medizinprodukte in Bayern hat diese Produkte in den letzten Monaten ins Visier genommen. Überwacht wurden im Rahmen der Kampagne „ProduktCHECK Corona“ sowohl bayerische Hersteller von Beatmungsgeräten also auch der Onlinehandel mit diesen Produkten. Denn nur, wenn sämtliche Medizinprodukte neben den technischen auch die rechtlichen Anforderungen erfüllen, kann die Sicherheit der Patientinnen und Patienten bzw. der Anwender gewährleistet werden.

Nicht selten müssen Patienten mit schweren Coronavirus-Krankheitsverläufen während der lebensrettenden Behandlung im Krankenhaus künstlich beatmet werden. Aus diesem Grund wurden gerade in der Anfangsphase der Pandemie weltweit zusätzliche Kapazitäten an Intensivbetten geschaffen. Gleichzeitig ist in dieser Zeit die Nachfrage nach Beatmungsgeräten sprunghaft angestiegen. „Grund genug für uns, diese Produkte unter die Lupe zu nehmen. Denn eine hohe Nachfrage erhöht auch das Risiko von Fehlern und Unregelmäßigkeiten,“ unterstreicht Heinrich Hilmer, Leiter des Gewerbeaufsichtsamts an der Regierung der Oberpfalz.

Diese Befürchtung bestätigte sich jedoch nicht. Sowohl die bayerischen Hersteller als auch die Onlinehändler sind sich ihrer Verantwortung offensichtlich bewusst. Und so musste das Kompetenzzentrum Marktüberwachung im Rahmen dieser Überwachungsaktion nur für die Korrektur kleinerer formaler Mängel sorgen.

Hintergrund:
Die Kampagne „ProduktCHECK Corona“ wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ins Leben gerufen und hat die Überprüfung der im Rahmen der Pandemiebekämpfung dringend benötigten Schutzgüter (z. B. Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, Schutzmasken) durch die Bayerische Gewerbeaufsicht zum Ziel.