Regierung und Bezirk
Der Bezirk Oberpfalz und die Regierung der Oberpfalz haben zwar den gleichen Wirkungskreis (Regierungsbezirk), ihre Stellung im Staatsaufbau ist jedoch grundverschieden.
Position im Staatsaufbau |
Der Bezirk Oberpfalz ist eine in der Verfassung des Freistaates Bayern verankerte kommunale Gebietskörperschaft. Der Bezirk bildet neben den Gemeinden und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten die dritte kommunale Ebene. |
Die Regierung der Oberpfalz ist eine Mittelbehörde im dreistufigen Verwaltungsaufbau zwischen den Bayerischen Staatsministerien und den Behörden der Unterstufe (z.B. Landratsämter). |
Aufbau |
Der/Die Bezirkstagspräsident/in verwaltet zusammen mit dem Bezirkstag und den bestellten Ausschüssen den Bezirk. Er/Sie vertritt den Bezirk nach außen. Der Bezirkstag wird zeitgleich mit dem bayerischen Landtag auf fünf Jahre gewählt. Spitzenverband aller Bayerischen Bezirkstage ist der Bayerische Bezirketag. |
Geleitet wird die Regierung vom Regierungspräsidenten bzw. der Regierungspräsidentin, der/die die Staatsregierung in der Oberpfalz repräsentiert. Der/Die Regierungspräsident/in wird, ebenso wie die Stellvertretung, von der Staatsregierung ernannt. |
Wappen / Wort-Bild-Marke |
Das Wappen des Bezirks Oberpfalz hält an der Jahrhunderte zurückreichende geschichtlichen Tradition des aus dem kurpfälzischen Territorium in Bayern entstandenem kurbayerischen Fürstentums der Oberen Pfalz fest. Es verbindet damit den Hinweis auf die 1810 erfolgte Einverleibung der ehemaligen Reichsstadt Regensburg in das Königreich Bayern. |
Die Wort-Bild-Marke der Regierung der Oberpfalz ziert – wie die Wort-Bild-Marken aller Bezirksregierungen in Bayern – das Große Staatswappen. |