Verkehr
Hier finden Sie die Übersicht über Servicethemen Verkehr,
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Wer Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber durchführen möchte, benötigt grundsätzlich eine amtliche Anerkennung gemäß § 68 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) als sog. "Stelle für die Schulung in Erster Hilfe".
Diese amtliche Anerkennung gemäß § 68 FeV wird zentral für ganz Bayern von der Regierung der Oberpfalz in Form eines Bescheides erteilt; sie berechtigt den Anerkennungsinhaber zur Durchführung von Schulungen in Erster Hilfe ausschließlich für den Erwerb von Fahrerlaubnissen.
Die Liste der in Bayern amtlich anerkannten Stellen gemäß § 68 FeV finden Sie in diesem PDF zum Download
Stellen, die bereits die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) zur Ausbildung in Erster Hilfe ermächtigt hat, bedürfen keiner zusätzlichen amtlichen Anerkennung gemäß § 68 FeV.
Die VBG veröffentlicht eine Datenbank der von ihr "ermächtigten Stellen", die berechtigt sind, "betriebliche Ersthelfer aus- und fortzubilden sowie Führerscheinbewerber in Erster Hilfe zu schulen".
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Die Regierung der Oberpfalz ist seit dem Genehmigungsjahr 1999 bundesweit zuständige Ausgabestelle für bilaterale Transportgenehmigungen im internationalen Güterverkehr.
Fahrtgenehmigungen
Genehmigungen werden für folgende Länder erteilt:- Albanien
- Bosnien-Herzegowina
- Iran
- Israel
- Nordmazedonien
- Marokko
- Montenegro
- Serbien
- Tunesien
- Türkei
- Kosovo
- Monaco
Für die EU-Staaten
- Österreich
- Portugal
- Slowakische Republik
- Spanien
- Ungarn
- Bulgarien
Darüber hinaus erteilt die Ausgabestelle auch Genehmigungen für Fahrten von Unternehmern aus sog. Nichtvertragsstaaten, mit denen bisher kein Verkehrsabkommen besteht (z. B. Jordanien, San Marino,).
Antragsformblätter
Antragsformblätter für Einzel- und Jahresgenehmigungen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie:Transportgenehmigungen für Südosteuropa, Nordafrika und Nahost werden ab dem 01.12.2024 nicht mehr von der Regierung der Oberpfalz ausgegeben. Die Aufgaben der Transportausgabestelle werden künftig für alle Länder zentral durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in Berlin erfüllt.
Genehmigungen für das Jahr 2025 können ab dem 01.12.2024 ausschließlich beim Bundesamt für Logistik und Mobilität
Johannisstraße 5-6, 10117 Berlin
Telefon: (030) 288 856 - 410
Fax: (030) 288 856 - 450
E-Mail: balm-berlin@balm.bund.de
Internet: www.balm.bund.de
beantragt werden.
Das Antragsformular wird ab dem 01.12.2024 auf der Webseite des BALM verfügbar sein: https://www.balm.bund.de/DE/Themen/Genehmigungen/BilateraleGenehmigungen/bilateralegenehmigungen_node.html
Anträge für Genehmigungen 2025 werden von der Regierung der Oberpfalz nicht mehr bearbeitet. Genehmigungen für das Jahr 2024 können noch bis 29.11.2024 bei der Regierung der Oberpfalz beantragt werden.