Naturschutzgebiete in der Oberpfalz
Die Oberpfalz weist eine Zahl von 61 Naturschutzgebieten in sieben Landkreisen und drei Städten auf. Die gesamte Fläche beträgt über 6.000 ha. Die größten Gebiete sind die Regentalaue bei Cham und das Charlottenhofer Weihergebiet im Landkreis Schwandorf. Auch das Schutzgebietsnetz der Donauauen östlich von Regensburg, das insgesamt 4 Naturschutzgebiete, eines davon in Niederbayern, umfasst, zählt zu den flächenmäßig größeren Schutzgebieten der Oberpfalz. Doch auch kleinere Naturschutzgebiete haben einiges zu bieten. So ist zum Beispiel das Naturschutzgebiet „Parkstein“ ein ehemaliger Vulkanschlot, dessen erkalteter Basalt noch heute gut sichtbar ist und in der Umgebung die höchste Erhebung darstellt.
Landkreis Amberg-Sulzbach
Pegnitzau zwischen Ranna und Michelfeld | Schergenbuck mit Schloss Neidstein | ||
Unteres Pfistertal nördlich von Vilshofen |
Landkreis Cham
Kleiner Arbersee | ||
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Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
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Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab
Torflohe und Pfrentschwiese |
Landkreis und Stadt Regensburg
Landkreis Schwandorf
Wald- und Heidelandschaft östlich von Bodenwöhr und Bruck i.d.OPf. |
Landkreis Tirschenreuth
Weitere Informationen
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Naturschutzgebiete sind eine besondere Form der rechtsverbindlichen festgesetzten Gebiete (§ 23 BNatSchG), in denen der Schutz der Natur Vorrang hat. Meist handelt es sich um sehr artenreiche Gebiete oder um Standorte, die aus naturgeschichtlicher oder landeskundlicher Sicht einen hohen Stellenwert haben. Diese oft regionaltypischen Lebensräume erfahren durch die Ausweisung einen gezielten Schutz vor Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung.
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Die Regierungen als höhere Naturschutzbehörden sind für die Ausweisung der Naturschutzgebiete sowie der Erteilung von Befreiungen von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung zuständig. Ansprechpartner sind für fachliche Fragen das Sachgebiet 51 und für rechtliche das Sachgebiet 55.1.
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Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Lebensräume sind oft gezielte Maßnahmen von Nöten, da natürliche Sukzessionen oder der Einfluss angrenzender Flächen das Aussehen der Landschaft sonst langfristig verändern. Beispiele für Maßnahmen sind die Beweidung mit Weidetieren wie Schafen, Ziegen und Rindern oder Pflegemaßnahmen wie Mahd oder Entbuschung. Beim Naturschutzgebiet „Grubenfelder Leonie“ setzt man beispielsweise auf natürliche Landschaftspfleger. Neben dem sogenannten Auerochsen helfen Exmoor-Ponys bei der Freihaltung der Flächen des ehemaligen Erzabbau-Gebietes.
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Die naturverträgliche Nutzung dieser Gebiete ist erwünscht, setzt jedoch einige Verbote voraus. Viele Gebiete laden durch ein Wegekonzept, Lehrpfade und Informationstafeln bewusst zum Erkunden der Lebensräume ein.
Bitte beachten Sie in allen Naturschutzgebiete folgende Verbote:
Einige Gebiete mit störungsempfindlichen Arten besitzen darüber hinaus noch weitere Verbote. Diese finden Sie jeweils in den Informationen zum Naturschutzgebiet. Bitte beachten Sie zum Schutz der Tiere und Pflanzen diese Verbote.