Weitere Informationen
Hier finden Sie eine Übersicht zu Städtebauförderprogrammen, Publizitätsvorschriften, Formularen, Vorlagen und rechtlichen Grundlagen.
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Die Programme werden jährlich entsprechend den aktuellen förderpolitischen Zielsetzungen, dem zur Verfügung stehenden Fördervolumen und dem angemeldeten Finanzierungsbedarf der Gemeinden neu aufgestellt, angepasst und fortgeschrieben. Soweit es die Haushalte des Bundes, der Länder und der Europäischen Union zulassen, bemühen wir uns als verlässlicher Partner der Gemeinden die Finanzhilfen bedarfsgerecht bereitzustellen.
Informationen zur Städtebauförderung und zu den einzelnen Städtebauförderungsprogrammen finden Sie hier:
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Entsprechend den Vorgaben des Bundes, des Landes und der EU ist bei Maßnahmen der Städtebauförderung öffentlichkeitswirksam auf die Förderung hinzuweisen.
Für investive Maßnahmen sind zudem Bautafeln mit Angaben zur Maßnahme und zum jeweiligen Programm unter Verwendung der entsprechenden Logos aufzustellen und nach Fertigstellung in Dokumentationen, Veröffentlichungen, Berichten und elektronischen Medien etc. ebenfalls deutlich auf die Förderung im jeweiligen Städtebauförderungsprogramm hinzuweisen.
Bei Vorhaben von besonderer Bedeutung ist nach Abschluss des Vorhabens eine gut sichtbare Erläuterungstafel (oder dergleichen), von signifikanter Größe und dauerhafter Qualität an einem für eine breitere Öffentlichkeit gut zugänglichen Bereich (z.B. im Eingangsbereich eines Gebäudes) anzubringen.Nachfolgend finden Sie Links zu Downloadmöglichkeiten für die notwendigen Logos, Bautafeln und Erläuterungstafeln. Sollten Sie hier keinen Zugriff haben, wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Ansprechpartner des Sachgebietes 34.
Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung zur Verwendung der hoheitlichen Logos, Bautafeln und Erläuterungstafeln nur für den gebilligten Zweck und Zeitraum gilt, sowie eine Überlassung des Logos an Dritte nicht ohne erneute Genehmigung erfolgen darf.
Bautafeln und Erläuterungstafeln
Das Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr stellt für die verschiedenen Städtebauförderungsprogramme (inkl. EU) auf der Verwaltungsintranetseite des Behördennetzes des Freistaats Bayern Mustervorlagen zum Download zur Verfügung (sollte Ihnen der Download nicht möglich sein, können wir Ihnen auf Anfrage die Vorlagen auch per E-Mail zu kommen lassen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren jeweiligen Ansprechpartner des Sachgebietes 34). Die jeweiligen Logos/Wortbildmarken sind bereits in den Vorlagen eingebettet.
1. Bautafeln
Download unter Öffentlichkeitsarbeit - Werbung, Bauschilder, Anzeigen (bayern.de)
Die temporären Bautafeln sind rechteckig und können bei Bedarf durch die Gemeinden bei weiteren Beteiligten nach unten hin erweitert werden.2. Erläuterungstafel
Download unter Öffentlichkeitsarbeit - Werbung, Bauschilder, Anzeigen (bayern.de)Sonstige Veröffentlichungen
1. Im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm ist zu verwenden
- Wort-Bild-Marke „Bayerisches Staatswappen – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr“ (auf Anfrage)
2. In den Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen sind zu verwenden
- Logo des Bundes „Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)“
Das Logo des BMWSB wird mit der Bescheidzusendung und entsprechenden Hinweisen zur Verwendung bzw. auf Anfrage übermittelt. - Logo des Bundes "Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden" Kommunikationsleitfaden für Bund, Länder und Gemeinde
Städtebauförderung - Öffentlichkeitsarbeit (staedtebaufoerderung.info)
Wort-Bild-Marke „Bayerisches Staatswappen – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr“
Das Logo des StMB wird mit Zusendung des Bescheides und entsprechenden Hinweisen zur Verwendung bzw. auf Anfrage übermittelt.
3. Im Investitionspakt - Soziale Integration im Quartier sind zu verwenden
- Logo des Bundes "Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)"
Das Logo des BMWSB wird mit der Bescheidzusendung und entsprechenden Hinweisen zur Verwendung bzw. auf Anfrage übermittelt. - Logo des Bundes "Investitionspakt Soziale Integration im Quartier" und unter Beachtung der Anwendungsvorgaben - Logo auf Anfrage
- Wort-Bild-Marke "Bayerisches Staatswappen – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr"
Das Logo des StMB wird mit Zusendung des Bescheides und entsprechenden Hinweisen zur Verwendung bzw. auf Anfrage übermittelt.
4. Im "Investitionspakt – Sportstätten" sind unter Beachtung der Anwendungsvorgaben zu
verwenden:- Logo des Bundes "Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)"
Das Logo des BMWSB ist in drei Sprachversionen (de/en/fr) verfügbar und wird mit der Bescheidzusendung und entsprechenden Hinweisen zur Verwendung bzw. auf Anfrage übermittelt. - Logo "Investitionspakt Sportstätten" - das Logo steht unter Weitere Informationen | Investitionspakt Sportstätten (investitionspakt-sportstaetten.de) in verschiedenen Dateiformaten zum Download bereit
- Wort-Bild-Marke "Bayerisches Staatswappen – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr"
Das Logo des StMB wird mit Zusendung des Bescheides und entsprechenden Hinweisen zur Verwendung bzw. auf Anfrage übermittelt.
5. Im EU-Programm sind zu verwenden
- Im EU-Programm (EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2014-2020) gelten die Hinweise und Logos auf der hier verlinkten Internetseite
- Wort-Bild-Marke „EU-Strukturfondsförderung 2014-2020
- Logo „Bayerisches Staatswappen“ - Öffentlichkeitsarbeit - Das große und das kleine bayerische Staatswappen und Rautenmuster mit Blauverlauf (bayern.de)
- Im EU-Programm (EFRE Bayern 2014-2020 – REACT-EU) gelten die Hinweise und Logos auf der hier verlinkten Seite
- Die Wort-Bildmarke „Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert (REACT-EU)“
- Im EU-Programm (EFRE Bayern 2021-2027) gelten die Hinweise und Logos auf der hier verlinkten Seite
- Wort-Bild-Marke „EU-Strukturfondsförderung 2021-2027
- Logo „Bayerisches Staatswappen“ - Öffentlichkeitsarbeit - Das große und das kleine bayerische Staatswappen und Rautenmuster mit Blauverlauf (bayern.de)
Logos/Wort-Bild-Marken
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Ausführliche Informationen zu Rechtsgrundlagen und Formblätter finden Sie im Internetangebot des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr“: Rechtsgrundlagen und Formblätter in der Städtebauförderung (bayern.de)
Die wichtigsten Formulare zur Jahresbedarfsmeldung sowie zu Einzelmaßnahmen sind darüberhinaus auch auf unserer Internetseite unter Planung und Bau abrufbar.
Mustervorlagen zur förderrechtlichen Abwicklung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweise: