Weitere Informationen
Hier finden Sie eine Übersicht zu Städtebauförderprogrammen, Publizitätsvorschriften, Formularen, Vorlagen und rechtlichen Grundlagen.
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Die Programme werden jährlich entsprechend den aktuellen förderpolitischen Zielsetzungen, dem zur Verfügung stehenden Fördervolumen und dem angemeldeten Finanzierungsbedarf der Gemeinden neu aufgestellt, angepasst und fortgeschrieben. Soweit es die Haushalte des Bundes, der Länder und der Europäischen Union zulassen, bemühen wir uns als verlässlicher Partner der Gemeinden die Finanzhilfen bedarfsgerecht bereitzustellen.
Informationen zur Städtebauförderung und zu den einzelnen Städtebauförderungsprogrammen finden Sie hier:
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Entsprechend den Vorgaben des Bundes und des Landes ist bei Maßnahmen der Städtebauförderung öffentlichkeitswirksam auf die Förderung hinzuweisen.
Für investive Maßnahmen sind Bautafeln mit Angaben zur Maßnahme und zum jeweiligen Programm unter Verwendung der entsprechenden Logos aufzustellen und nach Fertigstellung in Dokumentationen, Veröffentlichungen, Berichten und elektronischen Medien etc. ebenfalls deutlich auf die Förderung im jeweiligen Städtebauförderungsprogramm hinzuweisen.
Bei Vorhaben ab einer Fördersumme von 200.000 € oder bei Vorhaben von besonderer Bedeutung ist spätestens 6 Monate nach Abschluss des Vorhabens eine gut sichtbare Erläuterungstafel, von signifikanter Größe und dauerhafter Qualität (z. B. Acryl, Emaille, Messing, ...) an einem für eine breitere Öffentlichkeit gut zugänglichen Bereich (z.B. im Eingangsbereich eines Gebäudes) anzubringen.Nachfolgend finden Sie die notwendigen Logos und Musterbautafeln, sowie Mustererläuterungstafeln für das jeweilige Programm zum Download. Sollten Sie die Logos in einer anderen Auflösung oder in einem anderen Format (z.B. .eps) benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Ansprechpartner des Sachgebietes 34.
Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung zur Verwendung der Logos, Musterbautafeln und Mustererläuterungstafeln nur für den gebilligten Zweck und Zeitraum gilt, sowie eine Überlassung des Logos an Dritte nicht ohne erneute Genehmigung erfolgen darf. Die Genehmigung wird i.d. Regel in Verbindung mit den jeweiligen Förderbescheiden erteilt.
Musterbautafeln und Veröffentlichungen
1. Im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm sind zu verwenden
- Bayerisches Staatswappen -Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Logo „Innenstädte beleben“ (nur für Maßnahmen im Rahmen des Sonderfonds „Innenstädte beleben) – Übermittlung auf Anfrage
- Musterbautafel Bayerisches Programm
- Musterbautafel Bayerisches Programm mit weiteren Programmen
- Musterbautafel Förderoffensive Nordostbayern der Bayerischen Staatsregierung im Bayerisches Programm
2. In den Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen sind zu verwenden
- Bayerisches Staatswappen - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Logo "Städtebauförderung durch Bund, Länder und Gemeinden" - Kommunikationsleitfaden für Bund, Länder und Gemeinden
- Logo „Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)“ - Das Logo des BMWSB ist in drei Sprachversionen (de/en/fr) verfügbar und wird mit der Bescheidzusendung und entsprechenden Hinweisen zur Verwendung bzw. auf Anfrage übermittelt.
- Logo "leben findet innenstadt.de" (nur für Maßnahmen im Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"
- Musterbautafel „Lebendige Zentren“ (ab 2020) (.pptx-Datei auf Anfrage)
- Musterbautafel „Sozialer Zusammenhalt“ (ab 2020) (.pptx-Datei auf Anfrage)
- Musterbautafel „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (ab 2020) (.pptx-Datei auf Anfrage)
- Musterbautafel "Soziale Stadt" (bis 2019)
- Musterbautafel "Stadtumbau West" (bis 2019)
- Musterbautafel "Förderoffensive Nordostbayern der Bayerischen Staatsregierung im Programm Stadtumbau West" (bis 2019)
- Musterbautafel "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (bis 2019)
- Musterbautafel "Städtebaulicher Denkmalschutz" (bis 2019)
- Musterbautafel "Kleinere Städte und Gemeinden" (bis 2019)
- Musterbautafel "Zukunft Stadtgrün" (bis 2019)
3. Im Kommunalinvestitionsförderprogramm - KIP sind zu verwenden- Bildwortmarke der Bundesregierung "wir fördern kommunale Investitionen" - Bildwortmarke auf Anfrage
- nähere Informationen zur Verwendung der Bildwortmarke hier
4. Im Investitionspakt - Soziale Integration im Quartier sind zu verwenden
- Bayerisches Staatswappen - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Logo Investitonspakt "Soziale Integration im Quartier" und Logo "Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat" unter Beachtung der Anwendungsvorgaben - Logo auf Anfrage
5. Im Investitionspakt - Sportstätten sind unter Beachtung der Anwendungsvorgaben zu verwenden:
- Bayerisches Staatswappen – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Logo „Investitionspakt Sportstätten“ - das Logo steht unter Weitere Informationen | Investitionspakt Sportstätten (investitionspakt-sportstaetten.de) in verschiedenen Dateiformaten zum Download bereit
- Logo des Bundes „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages“ – Logo auf Anfrage
6. Im EU-Programm (EFRE 2014-2020) sind zu verwenden
- Im EU-Programm (EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2014-2020) gelten die Hinweise und Logos auf der hier verlinkten Internetseite
- Im EU-Programm (EFRE Bayern 2014-2020 – REACT-EU) gelten die Hinweise und Logos auf der hier verlinkten Seite
- Musterbautafel "EFRE - Bayern 2014-2020 im Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung: Förderbereich 3 "Klimaschutz" - Energieeinsparung in öffentlichen Infrastrukturen
- Musterbautafel "EFRE - Bayern 2014-2020 im Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung: Förderbereich 5 "Nachhaltige Entwicklung funktionaler Räume"
- Musterbautafel "EFRE Bayern 2014- 2020 - REACT-EU"
Permanente Erläuterungstafel Mustererläuterungstafeln
Muster permanente Erläuterungstafel
Wappen/Wort-Bild-Marken
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Ausführliche Informationen zu Rechtsgrundlagen und Formblätter finden Sie im Internetangebot des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr“: Rechtsgrundlagen und Formblätter in der Städtebauförderung (bayern.de)
Die wichtigsten Formulare zur Jahresbedarfsmeldung sowie zu Einzelmaßnahmen sind darüberhinaus auch auf unserer Internetseite unter Planung und Bau abrufbar.
Mustervorlagen zur förderrechtlichen Abwicklung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweise: