Naturschutzbeirat

Zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung wurde bei der Regierung der Oberpfalz - wie bei allen anderen Naturschutzbehörden in Bayern auch - ein Naturschutzbeirat gebildet. Dieser besteht aus neun Mitgliedern und der entsprechenden Anzahl von Stellvertretern.

Der Beirat hat bei naturschutzrechtlichen Entscheidungen ein umfassendes Mitwirkungsrecht. So ist er beispielsweise bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten oder vor behördlichen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung zu hören.

Im Naturschutzbeirat sind Fachleute aus den für Fragen der Ökologie bedeutsamen Grundlagendisziplinen wie Naturschutz, Landschaftspflege, Agrar- und Forstwesen sowie Repräsentanten von Naturschutz- und Landnutzungsverbänden vertreten. Die Amtsperiode dauert jeweils fünf Jahren.