STREUOBSTPAKT BAYERN – ES LEBE DIE VIELFALT
Ein Projekt für den Erhalt unserer Natur- und Kulturlandschaft
Streuobstwiesen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Kulturlandlandschaft und bieten zahlreichen heimischen wie auch seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum.
Der Bayerische Streuobstpakt setzt sich für den Erhalt und die Pflege von Streuobstwiesen sowie für die Neu- und Ersatzpflanzungen von Streuobstbäumen in Bayern ein. Eine Kooperation zwischen dem Freistaat Bayern sowie acht engagierten Verbänden hat das Ziel, Maßnahmen zu ergreifen, um den Erhalt und die Pflege von Streuobstwiesen zu unterstützen.
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Wettbewerbe: Birnenschönheiten – Spuren und Strukturen unserer Landschaft:
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Beratung & Förderung: Erhalt, Pflege und Anlage von Streuobstbeständen
Um das Kulturgut Streuobstwiese für die Zukunft zu sichern, unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz den Erhalt, die Pflege und Anlage von Streuobstbeständen. Die Umsetzung erfolgt über die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR) und das Vertragsnaturschutzprogramm Bayern (VNP). Antragsteller können Kommunen, Naturparke, Landschaftspflegeverbände, eingetragene Naturschutzvereine sowie Eigentümer sein.
Sie wollen eine Streuobstwiese anlegen, pflegen oder einen Förderantrag stellen?
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Die Streuobstberatung an der Regierung der Oberpfalz berät Sie bei der Planung von Neuanlage und Pflege von Streuobstwiesen sowie bei Fragen zur Förderung. Darüber hinaus werden Sie bei der Antragstellung unterstützt. Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne.
Ansprechpartner:
Zuständigkeit: Email: Telefon: Julia Biegerl Stadt Weiden, Landkreise Cham, Neustadt a. d. Waldnaab, Tirschenreuth julia.biegerl@reg-opf.bayern.de 0941/5680-1882 Daniela Lang Stadt Amberg, Landkreise Amberg-Sulzbach und Neumarkt daniela.lang@reg-opf.bayern.de 0941/5680-1836 Eva Spießl-Mayr Stadt Regensburg, Landkreise Regensburg und Schwandorf eva.spiessl-mayr@reg-opf.bayern.de 0941/5680-1831
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- Die Förderung von Streuobstpflanzungen und der -pflege kann ganzjährig beantragt werden.
- Förderfähige Vorhaben im Rahmen des Streuobstpakts Bayern sind die Anlage (Pflanzung) und die Pflege von Obstbäumen sowie komplexe/mehrjährige Projekte.
- Es wird ein Fördersatz von 90% gewährt.
- Für eine Antragstellung muss die Bagatellgrenze von 5.000€ (förderfähige Gesamtkosten) erreicht sein.
>> Mehr zur Förderung finden Sie unter Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR)
>> Bei weiteren Fragen rund um die Antragstellung oder zu allgemeinen Förderfragen steht Ihnen die Streuobstberatung der Regierung der Oberpfalz gerne zur Verfügung.