Landschaftsbestandteile
Geschützte Landschaftsbestandteile sind Teile von Natur und Landschaft, die einen besonderen Schutz erfordern. Zum Schutz der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder als Lebensstätte wildlebender Tier- oder Pflanzenarten werden diese Gebiete rechtsverbindlich festgesetzt. Wie bei Naturdenkmälern ist es verboten geschützte Landschaftsbestandteile zu zerstören, zu beseitigen oder zu verändern. Beispiele in der Oberpfalz sind die Feuchtgebiete bei Dieterskirchen oder die Moor- und Streuwiesen bei Eslarn. Auch in Stadtgebieten wie in Regensburg oder Schwandorf lassen sich Naturdenkmäler und Geschützte Landschaftsbestandteile finden.