Termine Prüfungen Bereich Schulen
Bei sämtlichen Prüfungen und bei der Einsichtnahme in den Prüfungsakt ist der Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen.
Zweite Staatsprüfungen 2021 Lehramt an Grundschulen und Mittelschulen (LPO II)
Einzel- und Doppellehrproben
-
Termine:
25. Januar bis 21. Mai 2021
Kolloquium
-
- Dienstag, 13. April 2021
12.00 bis 18.00 Uhr
Prüfungsort:
Mittelschule Altenstadt a.d. Waldnaab
Kapuzinerstraße 42
92665 Altenstadt a.d.Waldnaab
Tel. 09602/5420
- Donnerstag, 15. April 2021
12.00 bis 18.00 Uhr
Prüfungsort:
Grundschule am Schlossberg Regenstauf
Friedenstraße 40,
93128 Regenstauf
Tel.: 09402-9385030
- Freitag, 16. April 2021
12.00 bis 18.00 Uhr
Prüfungsort:
Grundschule am Schlossberg Regenstauf,
Friedenstraße 40,
93128 Regenstauf
Tel.: 09402-9385030
Die Einzeltermine (Prüfungstag, Uhrzeit) werden den Prüfungsteilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben.
- Dienstag, 13. April 2021
Mündliche Prüfungen
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Die mündlichen Prüfungen in
a) Didaktik der Grundschule bzw. einer Fächergruppe der Mittelschule,
b) Didaktik des gewählten Unterrichtsfaches,
c) Schulrecht/ -kunde und Staatsbürgerliche Bildung,
d) ggf. Didaktik DaZ, Beratungslehrkraft als Erweiterungsfachfinden statt:
- Dienstag, 25. Mai 2021
von 08:00 bis 18:00 Uhr
- Mittwoch, 26. Mai 2021
von 08:00 bis 18:00 Uhr
- Donnerstag, 27. Mai 2021
von 08:00 bis 18.00 Uhr
- Freitag, 28. Mai 2021
von 08:00 bis 18.00 Uhr
Prüfungsort:
wird noch bekannt gegeben - Dienstag, 25. Mai 2021
Einsichtnahme in den Prüfungsakt
-
Einsichtnahme in den Prüfungsakt wird auf schriftlichen Antrag (auch per E-Mail) gewährt, der spätestens eine Woche nach Bekanntgabe der unbekannten Prüfungsergebnisse (29.06.2021), also bis 06.07.2021, der Regierung der Oberpfalz zugegangen sein muss.
Terminvereinbarungen per E-Mail an:
martina.iberer@reg-opf.bayern.de
annemarie.kuhnke@reg-opf.bayern.deRückfragen telefonisch unter: Tel.: 0941/5680-1518
Die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Prüfungsakte ist an folgenden Tagen jeweils von 14:00 – 16:00 Uhr gegeben:
- Mittwoch, 14. Juli 2021
- Donnerstag, 15. Juli 2021
- Montag, 19. Juli 2021
- Dienstag, 20. Juli 2021
Ort:
Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
Mittlerer Sitzungssaal, Zi.Nr. A 103 (14. Juli, 19. Juli, 20. Juli 2021)
Deutschorden-Saal, Zi.Nr. C 205 (15. Juli 2021)
Wichtige Hinweise
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Bei sämtlichen Prüfungen und bei der Einsichtnahme in den Prüfungsakt ist der Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen.
Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gewährung von Nachteilsausgleich nach § 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung in der zurzeit geltenden Fassung (Bayer. GVBl 92 S. 47, BayRS 2030-2-10-F) sind mit den einschlägigen Nachweisen (siehe RBek vom 14. September 2020 Nr. 40.2-0171.2-370 im Schulanzeiger 10/2020) bis zum 11.01.2021 bei der Regierung der Oberpfalz (Prüfungsamt) schriftlich einzureichen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Meldung zur freiwilligen Wiederholungsprüfung 2022 gemäß § 16 Abs. 2 LPO II, falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird, bis spätestens 06. Juli 2021 erfolgen muss.
Ansonsten gelten die üblichen Fristen, d.h. Meldung zur freiwilligen Wiederholungsprüfung 2022 spätestens vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungsergebnisses (bis 11.10.2021).
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der Regierung der Oberpfalz zu richten.
Qualifikationsprüfung (Zweite Staatsprüfung) 2021 der Fachlehrer (ZAPO-F II)
Prüfungslehrproben
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25. Januar bis 21. Mai 2021
Schriftliche Prüfung
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Prüfungsort:
Montag, 29. März 2021
8.30 bis 12.30 UhrRegierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Tel.: 0941-5680 1518Beginn der Prüfung:
Die Prüfungsteilnehmer werden gebeten, sich am Prüfungstag pünktlich um 7.45 Uhr im Prüfungsgebäude einzufinden.Nachholtermin:
Freitag, 30. Juli 2021
Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
Mündliche Prüfung
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Die mündlichen Prüfungen in Didaktik und Methodik der unterrichteten Fächer sowie in Schulrecht/-kunde finden statt:
- Dienstag, 25. Mai 2021
von 8.00 bis 18.00 Uhr
- Mittwoch, 26. Mai 2021
von 8.00 bis 18.00 Uhr
- Donnerstag, 27. Mai 2021
von 8.00 bis 18.00 Uhr
- Freitag, 28. Mai 2021
von 8.00 bis 18.00 Uhr
Prüfungsort:
wird noch bekannt gegeben - Dienstag, 25. Mai 2021
Einsichtnahme in den Prüfungsakt
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Einsichtnahme in den Prüfungsakt wird auf schriftlichen Antrag (auch per E-Mail) gewährt, der spätestens eine Woche nach Bekanntgabe der unbekannten Prüfungsergebnisse (29.06.2021), also bis 06.07.2021, der Regierung der Oberpfalz zugegangen sein muss.
Terminvereinbarungen per E-Mail an:
martina.iberer@reg-opf.bayern.de
annemarie.kuhnke@reg-opf.bayern.deRückfragen telefonisch unter:
Tel: 0941/5680-1518Die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Prüfungsakte ist an folgenden Tagen jeweils von 14.00 bis 16.00 Uhr gegeben:
- Mittwoch, 14. Juli 2021
- Donnerstag, 15. Juli 2021
- Montag, 19. Juli 2021
- Dienstag, 20. Juli 2021
Ort:
Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg,
Mittlerer Sitzungssaal, Zi.Nr. A 103 (14. Juli, 19. Juli, 20. Juli 2021)
Deutschorden-Saal, Zi.Nr. C 205 (15. Juli 2021)
Wichtige Hinweise
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Bei sämtlichen Prüfungen und bei der Einsichtnahme in den Prüfungsakt ist der Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen.
Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gewährung von Nachteilsausgleich nach § 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung in der zurzeit geltenden Fassung (Bayer. GVBl 92 S. 47, BayRS 2030-2-10-F) sind mit den einschlägigen Nachweisen (siehe RBek vom 14. September 2020 Nr. 40.2-0171.2-370 im Schulanzeiger 10/2020) bis zum 11.01.2021 bei der Regierung der Oberpfalz (Prüfungsamt) schriftlich einzureichen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Meldung zur freiwilligen Wiederholungsprüfung 2022 gemäß § 7 Abs. 2 ZAPO-F II, falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird, bis spätestens 06. Juli 2021 erfolgen muss.
Ansonsten gelten die üblichen Fristen, d.h. Meldung zur freiwilligen Wiederholungsprüfung 2022 spätestens vier Wochen nach Erhalt des Prüfungszeugnisses (bis 11.10.2021).
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der Regierung der Oberpfalz zu richten.
Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung) 2021 der Förderlehrer (ZAPO/FÖL II)
Schulpraktische Prüfung
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25. Januar bis 21. Mai 2021
Schriftliche Prüfung
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Montag, 29. März 2021
8.30 bis 12.30 Uhr
Prüfungsort:
Regierung der Oberpfalz,
Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
Tel.: 0941-5680 1518
Beginn der Prüfung:
Die Prüfungsteilnehmer werden gebeten, sich an den Prüfungstagen jeweils pünktlich um 7.45 Uhr im Prüfungsgebäude einzufinden.
Nachholtermin:
Freitag, 30. Juli 2021
Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
Mündliche Prüfung
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Die mündlichen Prüfungen in Didaktik und Methodik der Fächer Deutsch und Mathematik sowie Schulrecht und Grundfragen der Staatsbürgerlichen Bildung finden statt:
- Dienstag, 25. Mai 2021
08:00 bis 18:00 Uhr
- Mittwoch, 26. Mai 2021
08:00 bis 18:00 Uhr
- Donnerstag, 27. Mai 2021
08:00 bis 18.00 Uhr
- Freitag, 28. Mai 2021
08:00 bis 18.00 Uhr
Prüfungsort:
wird noch bekannt gegeben - Dienstag, 25. Mai 2021
Einsichtnahme in den Prüfungsakt
-
Einsichtnahme in den Prüfungsakt wird auf schriftlichen Antrag (auch per E-Mail) gewährt, der spätestens eine Woche nach Bekanntgabe der unbekannten Prüfungsergebnisse (29.06.2021), also bis 06.07.2021, der Regierung der Oberpfalz zugegangen sein muss.
Terminvereinbarungen per E-Mail an:
martina.iberer@reg-opf.bayern.de
annemarie.kuhnke@reg-opf.bayern.deRückfragen telefonisch unter:
Tel: 0941/5680-1518Die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Prüfungsakte ist an folgenden Tagen jeweils von 14.00 bis 16.00 Uhr gegeben:
- Mittwoch, 14. Juli 2021
- Donnerstag, 15. Juli 2021
- Montag, 19. Juli 2021
- Dienstag, 20. Juli 2021
Ort:
Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg,
Mittlerer Sitzungssaal, Zi.Nr. A 103 (14. Juli, 19. Juli, 20. Juli 2021)
Deutschorden-Saal, Zi.Nr. C 205 (15. Juli 2021)
Wichtige Hinweise
-
Bei sämtlichen Prüfungen und bei der Einsichtnahme in den Prüfungsakt ist der Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen.
Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gewährung von Nachteilsausgleich nach § 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung in der zurzeit geltenden Fassung (Bayer. GVBl 92 S. 47, BayRS 2030-2-10-F) sind mit den einschlägigen Nachweisen (siehe RBek vom 14. September 2020 Nr. 40.2-0171.2-370 im Schulanzeiger 10/2020) bis zum 11.01.2021 bei der Regierung der Oberpfalz (Prüfungsamt) schriftlich einzureichen.
Die Meldung zur freiwilligen Wiederholungsprüfung 2022 (§ 16 Abs. 3 ZAPO/FöL II) muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Prüfungszeugnisses (bis 11.10.2021) erfolgen.
Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik 2020 (LPO II)
Prüfungslehrproben
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Prüfungstermine: 13. Januar 2020 bis 29. Mai 2020
Kolloquium
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Dienstag, 21. April 2020
Prüfungsort:
Mittelschule Schmidgaden, Schulstraße 1, 92546 Schmidgaden
Die Prüfungsteilnehmer finden sich am Prüfungstag spätestens 15 Minuten vor Beginn der eigenen Vorbereitungszeit im Prüfungsgebäude ein.
Der Prüfungsplan zu den Kolloquien hängt am Prüfungstag im Prüfungsgebäude aus. Konzeptpapier liegt im Vorbereitungsraum auf. Die Verwendung von Hilfsmitteln ist nicht gestattet.
Mündliche Prüfung
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Die mündlichen Prüfungen (Prüfungszeit je etwa 20 Minuten) finden an folgenden Tagen statt:
- Montag, 11. Mai 2020
- Dienstag, 12. Mai 2020
- Mittwoch, 13. Mai 2020
Prüfungsort:
Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, RegensburgDie Prüfungsteilnehmer finden sich am Prüfungstag spätestens 15 Minuten vor Beginn der eigenen Prüfung im Prüfungsgebäude ein.
Wichtige Hinweise
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- Gesuche von schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Prüfungsteilnehmern um Gewährung eines Nachteilsausgleichs gemäß § 54 Allgemeine Prüfungsordnung (APO) sind mit den einschlägigen Nachweisen bis spätestens 07. Januar 2020 über die Seminarleitung bei der örtlichen Prüfungsleiterin schriftlich einzureichen.
- Die Termine für die Prüfungslehrproben werden den Prüfungsteilnehmern von der örtlichen Prüfungsleitung über die Seminarleitungen frühestens drei Wochen und spätestens eine Woche vorher schriftlich bekannt gegeben.
- Den Prüfungsteilnehmern werden die Einzeltermine für die Kolloquien und mündlichen Prüfungen spätestens zwei Wochen vorher von der örtlichen Prüfungsleiterin über die Seminarleitung schriftlich oder - gegen Nachweis - mündlich bekannt gegeben. Muss der Termin eines Kolloquiums oder einer mündlichen Prüfung auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden, so wird der neue Termin den betroffenen Prüfungsteilnehmern spätestens zwei Tage vorher in gleicher Weise bekannt gegeben werden.
- Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Meldung zur freiwilligen Wiederholungsprüfung 2021 gemäß § 16 Abs. 2 LPO II, falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird, bis spätestens 01. Juli 2020 erfolgen muss. Ansonsten gelten die üblichen Fristen, d.h. Meldung zur freiwilligen Wiederholungsprüfung 2021 spätestens vier Wochen nach Erhalt des Zeugnisses (bis 10. Oktober 2020).
Einsichtnahme in die Prüfungsakten
-
Einsichtnahme in den Prüfungsakt wird auf schriftlichen Antrag (auch per E-Mail) gewährt, der spätestens eine Woche nach Bekanntgabe der unbekannten Prüfungsergebnisse (22.06.2020), d.h. bis 29.06.2020, der Regierung der Oberpfalz zugegangen sein muss.
Terminvereinbarungen per E-Mail an:
dagmar.frohn@reg-opf.bayern.deRückfragen telefonisch unter:
Telefon: +49 (0) 0941 / 5680-1513
Montag bis Freitag, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag, 13.30 Uhr bis 15.30 UhrDie Möglichkeit der Einsichtnahme in die Prüfungsakten ist am folgenden Tag um 14.30 Uhr gegeben:
am Mittwoch, 15. Juli 2020
Ort:
Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg,
B105