Termine Prüfungen Bereich Schulen
Wichtiger Hinweis:
Bei sämtlichen Prüfungen und bei der Einsichtnahme in den Prüfungsakt ist der Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen.
Bei sämtlichen Prüfungen und bei der Einsichtnahme in den Prüfungsakt ist der Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen.