Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

Aufgabe der Landes- und Regionalplanung ist es, mit ihren Instrumenten die vielfältigen Nutzungsansprüche an den Raum möglichst optimal zu koordinieren und den Freistaat Bayern sowie dessen Teilräume - unter Berücksichtigung der Interessen nachfolgender Generationen - bestmöglich weiterzuentwickeln.

Auf Ebene der Regierungsbezirke werden die Aufgaben der Landesplanung von den Regierungen als Höhere Landesplanungsbehörden wahrgenommen.

Eine der Kernaufgaben des Sachgebiets 24 ist die landesplanerische Überprüfung von Vorhaben mit erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit in Form von (ggf. vereinfachten) Raumordnungsverfahren.

Das SG 24 gibt außerdem landesplanerische Stellungnahmen zu kommunalen Bauleitplanungen, Fachplanungen und Genehmigungsverfahren als Träger öffentlicher Belange ab. Zudem hat es die Rechts- und Fachaufsicht über die Regionalen Planungsverbände Oberpfalz-Nord und Regensburg und unterstützt diese bei der Ausarbeitung der Regionalpläne durch jeweils einen Regionsbeauftragten.

Neben der Führung eines Rauminformationssystems werden auch fortlaufend Raumbeobachtungen durchgeführt, die in der Regionalstatistik „Oberpfalz in Zahlen“ berücksichtigt werden.

Weiterhin wirkt das SG 24 - Raumordnung, Landes- und Regionalplanung - bei der Strukturentwicklung in der Oberpfalz mit, insbesondere werden Entwicklungskonzepte (auch grenzüberschreitend) und das Regionalmanagement- und Regionalmarketing-Projekte gefördert und fachlich begleitet.

Kernaufgaben

 

Weitere Aufgaben und Themen