Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
Aufgabe der Landes- und Regionalplanung ist es, mit ihren Instrumenten die vielfältigen Nutzungsansprüche an den Raum möglichst optimal zu koordinieren und den Freistaat Bayern sowie dessen Teilräume - unter Berücksichtigung der Interessen nachfolgender Generationen - bestmöglich weiterzuentwickeln.
Auf Ebene der Regierungsbezirke werden die Aufgaben der Landesplanung von den Regierungen als Höhere Landesplanungsbehörden wahrgenommen.
Eine der Kernaufgaben des Sachgebiets 24 ist die landesplanerische Überprüfung von Vorhaben mit erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit in Form von (ggf. vereinfachten) Raumordnungsverfahren.
Das SG 24 gibt außerdem landesplanerische Stellungnahmen zu kommunalen Bauleitplanungen, Fachplanungen und Genehmigungsverfahren als Träger öffentlicher Belange ab. Zudem hat es die Rechts- und Fachaufsicht über die Regionalen Planungsverbände Oberpfalz-Nord und Regensburg und unterstützt diese bei der Ausarbeitung der Regionalpläne durch jeweils einen Regionsbeauftragten.
Neben der Führung eines Rauminformationssystems werden auch fortlaufend Raumbeobachtungen durchgeführt, die in der Regionalstatistik „Oberpfalz in Zahlen“ berücksichtigt werden.
Weiterhin wirkt das SG 24 - Raumordnung, Landes- und Regionalplanung - bei der Strukturentwicklung in der Oberpfalz mit, insbesondere werden Entwicklungskonzepte (auch grenzüberschreitend) und das Regionalmanagement- und Regionalmarketing-Projekte gefördert und fachlich begleitet.
Kernaufgaben
- Regionalplanung
- Regionalmanagement, -initiativen und Konversionsmanagement
- Raumbeobachtung
- Raumordnungsverfahren
Weitere Aufgaben und Themen
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Zentrale Orte sind Gemeinden, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl, ihrer Lage im Raum, ihrer Funktion und ihrer infrastrukturellen Ausstattung Schwerpunkte des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens im Freistaat Bayern bilden. Sie übernehmen Versorgungsaufgaben für ihre Umgebung, bündeln Einrichtungen der Daseinsvorsorge und tragen somit komplementär zur Gewährleistung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Fläche bei. Die gemeinsame Funktionsausübung durch interkommunale Zusammenarbeit im Zentrale-Orte-Verbund ist eine innovative Form der Wahrnehmung zentralörtlicher Aufgaben.
Das Zentrale-Orte-System bildet mit seinem hierarchischen und arbeitsteiligen Charakter die Grundlage einer nachhaltigen Raumentwicklung. Die Bündelung überörtlich bedeutsamer öffentlicher und privater Versorgungseinrichtungen und deren räumliche Konzentration bietet unter wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten Vorteile für
- die Bürger (kurze Wege bei Nutzung mehrerer Einrichtungen),
- die Anbieter der Einrichtungen (erhöhte Frequentierung und Attraktivität der zentralörtlichen Einrichtung),
- die ÖPNV-Betreiber (Bündelung des Nachfragepotenzials),
- die Umwelt (weniger Verkehr, geringere Freiflächeninanspruchnahme) sowie
- Wirtschaft und Unternehmen (Fühlungsvorteile).
Insofern ist das Zentrale-Orte-System - unabhängig von Wachstum oder Schrumpfung - ein geeignetes Instrument, um die Entwicklung und Erhaltung unserer Heimat zu steuern und einen Beitrag zur Kosteneinsparung öffentlicher Haushalte zu leisten.
In Bayern gliedert sich das Zentrale-Orte-System gemäß LEP, Kapitel 2 in drei aufeinander aufbauende Stufen, die je nach Bedeutung unterschiedliche Angebote an Einrichtungen der Daseinsvorsorge vorhalten. Darüber hinaus unterscheidet man im Hinblick auf deren Größenordnung und überregionale Bedeutung bzw. (hochrangige) Entwicklungsfunktion noch Regionalzentren und Metropolen.
Die bayerischen Mittel-, Ober- und Regionalzentren sowie Metropolen sind im LEP festgesetzt, die Grundzentren (ehemals Unter- und Kleinzentren) werden durch die Regionalplanung ausgewiesen.
Weitere Hinweise siehe auch: Landesentwicklungsprogramm (LEP)
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Einzelhandelsgroßprojekte (EHGP) können sich aufgrund ihrer Größe und eines entsprechend umfangreichen Warenangebots spürbar auf bestehende Versorgungsstrukturen in der Standortgemeinde und in benachbarten Zentralen Orten auswirken. Auch bilden sie Anknüpfungspunkte für die Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe und ergänzender Nutzungen, wodurch sich neue Versorgungsstandorte innerhalb der Gemeinde herausbilden können, welche zu einer Beeinträchtigung bestehender Versorgungsstrukturen führen können. Zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte und einer verbrauchernahen Versorgung ist es daher erforderlich, EHGP landesplanerisch zu überprüfen (siehe Raumordnungsverfahren); wobei insbesondere die einzelhandelsspezifischen Ziele des Landesentwicklungsprogramms Bayerns (LEP) den Prüfmaßstab bilden.
Prüfungsgegenstand sind Planungen von EHGP wie Einkaufszentren, großflächigen Einzelhandelsbetrieben und sonstigen großflächigen Handelsbetrieben im Sinne von § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie überörtlich raumbedeutsame Agglomerationen von nicht-großflächigen Einzelhandelsbetrieben (ggf. auch im Anschluss an EHGP), die in räumlich-funktionalem Zusammenhang zueinander stehen. "Großflächig" sind die Handelsbetriebe nach aktueller Rechtsprechung ab einer Verkaufsfläche von 800 m2.
Regelungsbereiche der landesplanerischen Steuerung sind u.a.
- die "Lage im Raum" (LEP 5.3.1) - Lenkung der Ansiedlung in Zentrale Orte (ZO) zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der ZO,
- die "Lage in der Gemeinde" (LEP 5.3.2) - Lenkung auf "städtebaulich integrierte Standorte" zur Gewährleistung einer verbrauchernahen Versorgung,
- die "zulässigen Verkaufsflächen" (LEP 5.3.3) - Raumverträgliche Dimensionierung der EHGP durch Begrenzung der Kaufkraftabschöpfung auf 25 % für Nahversorgungsbedarf oder sonstigen Bedarf und 30 % für den Innenstadtbedarf bzw. 15 %) zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der ZO und einer verbrauchernahen Versorgung
Die Ermittlung der zulässigen Kaufkraftabschöpfung erfolgt anhand landesweit einheitlicher Abschöpfungsquoten differenziert nach den Bedarfsgruppen "Sortimente des Nahversorgungsbedarfs", "Sortimente des Innenstadtbedarf" sowie "Sortimente des sonstigen Bedarfs" und bezogen auf den jeweiligen Verflechtungsbereich).
Hinweis: Sogenannte "Nahversorgungsbetriebe" mit einer Verkaufsfläche von weniger als 1.200 m² sind im Hinblick auf ihre zentrale Bedeutung für eine verbrauchernahe Grundversorgung und der Notwendigkeit einer betriebswirtschaftlichen Mindestgröße von der landesplanerischen Verkaufsflächen-Steuerung freigestellt und insofern in allen Gemeinden landesplanerisch zulässig.
Rechtsgrundlagen und weitere Hinweise
- Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)
- Einteilung der Sortimente in Bedarfsgruppen
- BauNVO
- Struktur- und Marktdaten des Einzelhandels 2020
- Auslegungshilfe zum Einzelhandel
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Übersicht
- Regionalkooperation Oberpfalz/Niederbayern, Region Pilsen
- Grenzüberschreitende Projekte
- Grenzlänge und Grenzübergänge Oberpfalz - CR
- Kartenportal (MAPY.CZ)
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Weitere Informationen gibt es hier
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Derzeit keine Informationen.
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Ein touristisches Qualitätsprodukt
Das landesweite Radverkehrsnetz Bayernnetz für Radler (BfR) umfasst mittlerweile 125 Themenrouten mit einer Gesamtlänge von rund 9.000 Kilometern. Es spricht aufgrund seiner überwiegend verkehrsarmen Routenführung in erster Linie Freizeit- und Tourenradler an.
Die Qualitätsstandards des Bayernnetz für Radler sind:
- ein verkehrssicherer Zustand,
- eine möglichst einheitliche Beschilderung nach dem „Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr“ (Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen),
- eine familiengerechte Gestaltung der Radwege und der Infrastruktur sowie
- die Eignung der Radrouten des BfR für eine großräumig vernetzte Erschließung Bayerns.
Viele der Radwege werden von freiwilligen Arbeitsgemeinschaften betreut und vermarktet. Dies trägt wesentlich zum Qualitätsstandard des BfR bei.
Das BfR-Team, das sich aus Mitarbeitern der Tourismusstellen der Kreisverwaltungsbehörden, der jeweiligen Bezirksregierung, des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zusammensetzt, verfolgt das Ziel, die Attraktivität und Qualität des BfR weiter zu erhöhen.
Weitere Informationen zum BfR erhalten Sie unter Radlland Bayern