Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete sind großflächig festgelegte Gebiete, in denen der Schutz von Natur und Landschaft mehrere Funktionen erfüllt. Zum einen dient er der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter und zum anderen dem Schutz der Vielfalt und Schönheit der kulturhistorischen Landschaft. Im Vergleich zu Naturschutzgebieten steht der abiotische Ressourcenschutz von Boden, Klima, Grund- und Oberflächenwasser im Vordergrund. Um diese Ziele zu erreichen werden oft Landschaftspflegerische Maßnahmen wie Vertragsnaturschutzprogramme oder Landschaftspflegeprogramme durchgeführt. Zuständig sind hierfür die unteren Naturschutzbehörden des jeweiligen Landkreises bzw. bei landkreisübergreifenden Gebieten der Bezirk.

Die Oberpfalz ist zu 44 % von Landschaftsschutzgebieten bedeckt, wobei diese oft Naturschutz- und Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) enthalten. Das größte Landschaftsschutzgebiet ist der Obere Bayerische Wald, der im Landkreis Cham über 85 % der Fläche einnimmt. Weitere Beispiele sind der Oberpfälzer Wald, der Nördliche Oberpfälzer Wald und das Oberpfälzer Hügelland.

Landschaftsschutzgebiete in der Übersicht

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