Planfeststellungsverfahren
Hier finden Sie die Übersicht zu Planfeststellungsverfahren aus den Bereichen Straßenrecht und Eisenbahnrecht sowie zu Energieversorgungsleitungen.
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Planfeststellungsunterlagen sind grundsätzlich in Papierform zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen. Die Auslegung erfolgt bei den Gemeinden, in denen sich das jeweilige Vorhaben auswirkt. Auslegungszeiten und -orte, die geltenden Einwendungsfristen und alle sonst für das Verfahren wichtigen Informationen werden bei den Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht.
Zusätzlich sollen der Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zugänglich gemacht werden (Art. 27a BayVwVfG).
Bitte beachten Sie:
Nur der Inhalt der bei den Gemeinden ausgelegten Papierunterlagen ist maßgeblich!Einwendungen sind innerhalb der ortsüblich bekannt gemachten Einwendungsfrist zu erheben.
Die Einwendungen können schriftlich bzw. elektronisch übermittelt werden. Sofern Sie Ihre Einwendungen per E-Mail (Postfach der Anhörungsbehörde: poststelle@reg-opf.bayern.de) senden, muss die E-Mail aber mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein (Art. 3a Abs. 2 BayVwVfG).
Eine einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur wahrt die Schriftform nicht und stellt keine rechtswirksame Einwendung dar.