Wahlen
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Wahlen in Bayern.
Landtags- und Bezirkswahlen Bayern 2023
Am 8. Oktober 2023 finden in Bayern die Wahlen zum 19. Bayerischen Landtag und die 17. Bezirkswahlen statt.
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Am Freitag, den 20. Oktober 2023 findet um 9 Uhr im Großen Sitzungssaal der Regierung der Oberpfalz die Sitzung des Wahlkreisausschusses statt, in dem dieser gemäß Art. 4 Nr. 6, Art. 6 BezWG in Verbindung mit Art 42 LWG und § 70 LWO das Ergebnis der Bezirkswahl in der Oberpfalz feststellt.
Die Sitzung ist öffentlich.
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Der Wahlkreisausschuss für den Wahlkreis Oberpfalz hat in der Sitzung vom 11. August 2023 über die Zulassung der Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und Bezirkswahl entschieden. Für die Landtagswahl und die Bezirkswahl wurden jeweils 12 Parteien zur Wahl zugelassen.
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Am Freitag, den 11. August 2023 findet um 9 Uhr im Großen Sitzungssaal der Regierung der Oberpfalz in Regensburg die Sitzung des Wahlkreisausschusses statt, in dem dieser gemäß Art. 34 LWG, Art. 4 BezWG über die Zulassung der Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und Bezirkswahlen 2023 für den Wahlkreis Oberpfalz entscheidet.
Die Sitzung ist öffentlich.
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Zum Wahlkreisleiter des Wahlkreises Oberpfalz wurde Herr Regierungspräsident Walter Jonas ernannt. Stellvertretender Wahlkreisleiter ist Oberregierungsrat Lukas Meyer.
Das Wahlbüro befindet sich im Raum B 320, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
Tel.-Nr. 0941 5680-1207 (Herr Muckenthaler); -1187 (Herr Meyer)
E-Mail: wahlen@reg-opf.bayern.de
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Der Wahlkreisleiter ist zuständig für die Ausgabe der Formblätter für die Unterstützungsunterschriften (§ 31 Abs. 3 Nr. 1 LWO). Er nimmt die Wahlkreisvorschläge entgegen (Art. 26 Abs. 2 LWG), prüft sie nach Eingang (Art. 33 Abs. 1 LWG) und macht die vom Wahlkreisausschuss zugelassenen Wahlkreisvorschläge bekannt (Art. 35 LWG). Der Wahlkreisleiter beruft die Beisitzer für den Wahlkreisausschuss (Art. 7 Abs. 2 LWG). Auch obliegen ihm die Einberufung des Wahlkreisausschusses und die Leitung seiner Sitzungen (§ 4 LWO). Darüber hinaus ist er für die Herstellung der Stimmzettel verantwortlich (§ 36 LWO).
Einen Überblick zur Möglichkeit der Beteiligung an den Wahlen finden sie unter folgendem Link: Landtags- und Bezirkswahl; Einreichung eines WahlvorschlagsDie Regierung von Oberbayern hat Merkblätter erstellt, die einen Überblick auf den Ablauf der Wahlen sowie die Möglichkeit der Beteiligung geben, die Sie unter Wahlen - Regierung von Oberbayern finden. Hierin finden sich auch Informationen zu den erforderlichen Unterstützungsunterschriften und der Einreichung der Wahlkreisvorschläge. Weitere Informationen finden Sie dort auch unter dem Punkt „Häufig gestellte Fragen (FAQ)“.
Umfassende Informationen, Bekanntmachungen und zum Download angebotene Vordrucke der für die Wahlen benötigten Unterlagen finden Sie auch auf den Seiten des Landeswahlleiters sowie des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.
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Link Regierung der Oberpfalz: Landtags- und Bezirkswahl; Einreichung eines Wahlvorschlags - Regierung der Oberpfalz
Link Merkblätter Regierung von Oberbayern: Wahlen - Regierung von Oberbayern
Link Landeswahlleiter Formulare zum Download: Wahlen (bayern.de)
Link Landeswahlleiter: Landtagswahlen (bayern.de)
Link Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: Landtags- und Bezirkswahlen
Kommunalwahlen 2020
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Endgültige Ergebnisse beim Bayerischen Landesamt für Statistik.
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Ehrenamtliche Wahlhelfer sind gesetzlich unfallversichert
Die Wahlhelfer sind automatisch und kostenlos gesetzlich unfallversichert. Die Beiträge finanziert die öffentliche Hand. Die Wahlhelfer sind während ihrer Tätigkeit, aber auch auf den Wegen hin und zurück versichert.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nach einem Unfall die Kosten für die ambulante und stationäre Heilbehandlung, alle Arznei- und Heilmittel sowie sonstige notwendige Rehabilitationsmaßnahmen.
Dem behandelnden Arzt sollte mitgeteilt werden, dass sich der Unfall bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kuvb.de
Archiv
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Ergebnisse der Landtagswahl vom 14. Oktober 2018 beim Bayerischen Landesamt für Statstik.
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Ergebnisse der Bezirkswahl 2018 beim Bayerischen Landesamt für Statistik. (Seite Landeswahlleitung im Aufbau)
Folgende Parteien sind zur Wahl des Bezirkstages zugelassen:
- Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU),
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
- FREIE WÄHLER Bayern (FREIE WÄHLER),
- Bündnis 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
- Freie Demokratische Partei (FDP),
- DIE LINKE (DIE LINKE),
- Bayernpartei (BP),
- Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP),
- Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
- Alternative für Deutschland (AfD),
- V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)