Geschichte des Regierungsbezirks

Die Oberpfalz stellt im Rahmen der neuzeitlichen staatlichen Verwaltungsorganisation eine Einheit dar, die in jahrhundertelanger Entwicklung erst allmählich zu ihrer anscheinend naturbedingten Geschlossenheit gewachsen ist. Auf den ersten Blick mag es scheinen, dass diese vom Fichtelgebirge und der Donau, vom fränkischen Jura und dem Böhmerwald begrenzte Landschaft mit den großen Flüssen Laaber, Vils, Naab und Regen, die von Norden, Nordwesten und Nordosten auf Regensburg zulaufen, die besten geographischen Voraussetzungen geboten hätte, sich auch in ihrer historischen Entwicklung als Einheit zu erweisen. Dem ist aber nicht so. Vielmehr war vor dem 19. Jahrhundert der Raum nördlich der Donau und westlich des Böhmerwaldes in drei wittelsbachische Territorien und verschiedene andere Herrschaftsbereiche aufgesplittert. Dabei machte das Fürstentum der "Oberen Pfalz" nur einen Teil des heutigen Regierungsbezirks aus. Die neuere Geschichte der Oberpfalz ist mit folgenden Ereignissen verbunden:

1808
Das Königreich Bayern wird nach dem Muster der französischen Departements in Kreise (zugleich Generalkommissariate) "mit Rücksicht auf die natürlichen Grenzen" (Benennung nach Flüssen) neu gegliedert.
Zum Gebiet des heutigen Regierungsbezirks gehörten danach der gesamte Naabkreis mit Sitz in Amberg. Er umfasste zunächst auch das Stiftsland Waldsassen und das benachbarte ehemalige Landrichteramt Kemnath. Die Landgerichte Cham, Wetterfeld, Burglengenfeld, Parsberg, Hemau und Stadtamhof gehörten zum Regenkreis mit Sitz in Straubing und die Landgerichte Neumarkt, Beilngries und Riedenburg zum Altmühlkreis mit Sitz in Eichstätt

1817
Das Streben nach Vereinheitlichung der Staatsverwaltung führt dazu, dass das Königreich Bayern in nur noch acht Kreise eingeteilt wird.  Im Zuge dieser Maßnahmen wird der Naabkreis aufgelöst, der Regenkreis dagegen nach Norden beträchtlich erweitert.  Durch die Auflösung des Naabkreises kamen die Landgerichte Eschenbach, Kemnath, Neustadt a.d.Waldnaab, Tirschenreuth und Waldsassen zum Obermainkreis.  Im östlichen Teil zählte das Landgericht Cham zum Unterdonaukreis und im Westen Hilpoltstein zum Rezatkreis. Das seit 1803 bestehende Dalberg'sche Fürstentum Regensburg, das im wesentlichen das Territorium  der ehemaligen freien Reichsstadt umfasste, war bereits 1810 aufgelöst worden. Regensburg ist seit dem 1. November 1810 Hauptstadt der Oberpfalz.

1837
Durch königliche Verordnung vom 29. November 1837 veranlasste König Ludwig I. die territoriale Neueinteilung und Neubenennung  des Staatsgebietes. Der Regenkreis erhielt die Bezeichnung "Oberpfalz und Regensburg".
Der Gebietsname Oberpfalz begründete sich aus der früheren Zugehörigkeit zur Pfalz am Rhein mit der Hauptstadt Heidelberg. Deren Nebenland in Bayern war seit der wittelsbachischen Erbteilung vom Jahre 1329 (Hausvertrag von Pavia) der mittlere und nördliche Teil des heutigen Regierungsbezirks mit der Haupt-, Regierungs- und Residenzstadt Amberg gewesen. Man nannte das von der Rheinpfalz aus oben in bergigen Regionen gelegene Nebenland "der Pfalz land zu Bayern" oder "das land zu Bayern, zu der Pfalz gehörig" oder "unsere Pfalz gein Amberg". Noch zu Beginn des 16. Jahrhunderts war diese etwas schwerfällige Territoriumsbezeichnung geläufig. Doch ist seit diesem Zeitpunkt ein Wandel zu einer vereinfachten Benennung wie "die obere Pfalz" und fast gleichzeitig damit zu "Oberpfalz" erkennbar.

1872
Die bisher als unterste Behördeninstanz für die Rechtspflege und zugleich für die Verwaltung eingerichteten Landgerichte werden selbständige Organe der Rechtspflege. Die Verwaltungszuständigkeit auf der unteren staatlichen Verwaltungsebene wird auf Bezirksämter (heute Landratsämter) übertragen.
Im Osten wird durch Staatsvertrag die Landes- und Staatsgrenze gegenüber Böhmen festgelegt.

1931
Die Bezirksämter werden in  "Landratsämter", ihr Dienstbereich in "Landkreis" umbenannt

1932
Im Vollzug der 1931 verordneten Sparmaßnahmen wird die Regierung von Niederbayern in Landshut aufgelöst und mit der Regierung der Oberpfalz mit Sitz in Regensburg zusammengelegt.

1946
Die Regierung verliert ihre Funktion als Verwaltungsgericht. Das Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit führt selbständige Verwaltungsgerichte als erste Instanz ein.

1948
Durch Gesetz vom 20. April 1948 werden die selbständigen "Kreise" Niederbayern und Oberpfalz wieder hergestellt. Die Geschäfte werden jedoch bis zur Übernahme durch die neue Regierung von Niederbayern von der Regierung der Oberpfalz in Regensburg weitergeführt.

1956
Umzug der Regierung von Niederbayern von Regensburg nach Landshut.

1972
Bis zum Inkrafttreten der Gemeindegebietsreform zum 01.07.1972 war die Oberpfalz in 19 Landkreise gegliedert, denen die fünf kreisfreien Städte Amberg, Neumarkt i.d.OPf., Regensburg, Schwandorf i. Bay. und Weiden i.d.OPf. gleichgeordnet waren. Seit der Gebietsreform gehören zur Oberpfalz die Landkreise (Landratsämter) Amberg-Sulzbach, Cham, Neumarkt i.d.OPf., Neustadt a.d.Waldnaab, Regensburg, Schwandorf, Tirschenreuth und die kreisfreien Städte Amberg, Regensburg und Weiden i.d.OPf.

1978
Nach dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung auf der Ebene der Bezirke vollzieht die Regierung nicht mehr die Beschlüsse der Bezirksorgane. Die Verwaltung des Bezirks wird damit selbständig, es besteht aber weiterhin ein personeller und organisatorischer Verwaltungsverbund mit der Regierung.