Flächensparoffensive der Bayerischen Staatsregierung - Umsetzung in der Oberpfalz
Mit der Flächensparoffensive möchte die Bayerische Staatsregierung die Flächeninanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke nachhaltig reduzieren, ohne damit die positive Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung zu bremsen. Flächeneffiziente, kompakte Siedlungsentwicklung sichert lebenswerte Ort- und Landschaften und schont wichtige Freiflächen für Landwirtschaft, Klima und Umwelt.
-
Die Fläche in Bayern und in der Oberpfalz ist begrenzt. Eine Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche bedeutet daher stets einen Rückgang anderer Flächennutzungen. In der Folge stehen landwirtschaftliche Nutzflächen in immer geringerem Umfang zur Verfügung, allgemein der Erholung und Freiraumnutzung zugängliche Flächen werden weniger und das Landschaftsbild wird verstärkt von Infrastrukturen geprägt und zerschnitten. Damit werden nicht zuletzt auch die künftigen Spielräume der Orts- und Freiraumentwicklung kleiner. Durch die Inanspruchnahme von Boden, insbesondere bei einer Versiegelung, gehen zudem dessen natürliche Funktionen verloren.
Kompakte Siedlungsstrukturen sind somit von Vorteil für Bürger, Kommunen, Wirtschaft und Natur. Sowohl die Erschließungs- als auch die Unterhaltskosten für Infrastruktur wie etwa ÖPNV, Breitband, Wasserversorgung oder Müllentsorgung sind spürbar günstiger. Die Wege im Alltag werden kürzer und können häufiger auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad erledigt werden. Daneben sichern lebendige Ortskerne den Werterhalt bestehender Immobilien und stellen einen Wettbewerbsvorteil bei der Ansiedlung von Unternehmen oder im Tourismus dar.
Die Bayerische Staatsregierung hat sich aus diesem Grund das Ziel gesetzt, die Flächennutzung zu optimieren und die Flächenneuinanspruchnahme zu reduzieren. Eine möglichst sparsame Flächennutzung und die Sicherung von Wohlstand, wirtschaftliche Entwicklung und gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen sollen kein Widerspruch, sondern gegenseitige Ergänzung sein.
-
In Deutschland lag die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen in den Jahren 2019 bis 2022 im Mittel bei täglich rund 52 ha. Ziel der Bundesregierung ist es, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha pro Tag zu senken.
In Bayern lag der Flächenverbrauch in den Jahren 2020 bis 2023 im Mittel bei 11,6 ha pro Tag. Mit der Bayerischen Flächensparoffensive werden die Festlegungen der Koalitionsverträge für die Legislaturperioden 2018 – 2023 und 2023 – 2028 umgesetzt, nach der die jährliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Bayern bis zum Jahr 2030 auf 5 ha pro Tag verringert werden soll. Dies entspricht dem bayerischen Anteil zum oben genannten Reduktionsziel der Bundesregierung bis 2030.
In der Oberpfalz wurden in den Jahren 2020 bis 2023 im Mittel 1,8 ha pro Tag für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen in Anspruch genommen. Das entspricht etwa der Fläche von drei Fußballfeldern. Mit einem Siedlungs- und Verkehrsflächenanteil von 11,0 Prozent im Jahr 2023 weist die Oberpfalz aufgrund der vergleichsweise ländlichen Prägung den geringsten Anteil an Siedlungs- und Verkehrsflächen unter den bayerischen Regierungsbezirken aus. Der bayerische Durschnitt liegt bei 12,3 Prozent.
Mit einer jährlichen Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen von 5,8 m2 pro Einwohner im Zeitraum 2020 bis 2023 liegt die Oberpfalz über dem bayernweiten Mittelwert von 3,2 m2 pro Einwohner. Im Rahmen der Flächensparoffensive möchten wir auch in der Oberpfalz unseren Beitrag dazu leisten, Flächen noch effizienter zu nutzen und dadurch die Flächenneuinanspruchnahme zu reduzieren.
Hinweise:
Durch die Umstellung der Statistik in Bayern (von ALB auf ALKIS 2014) kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu größeren Korrekturen, die sich auf die jährlichen Zahlen niederschlagen. Deshalb ist es sinnvoll, größere Zeiträume zu betrachten um mögliche Verzerrungen zu reduzieren. Wir haben deshalb in Anlehnung an die Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes den 4-Jahreszeitraum gewählt.
Nicht gleichzusetzen mit dem Flächenverbrauch ist die Versiegelung, die Böden für Niederschläge undurchlässig macht und die natürlichen Bodenfunktionen zerstört. Da Siedlungs- und Verkehrsflächen auch unbebaute und nicht versiegelte Böden (etwa Grün- und Erholungsflächen sowie Straßenrandstreifen) umfassen, ist nur etwa die Hälfte der Siedlungs- und Verkehrsfläche tatsächlich versiegelt.
Der dynamische Zubau von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Rahmen der Energiewende stellt einen wesentlichen Faktor bei der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen dar. Zu der vom Bayerischen Landesamt für Statistik erhobenen Siedlungs- und Verkehrsfläche zählen Wohnbauflächen, Industrie- und Gewerbeflächen ebenso wie Verkehrsflächen, aber auch Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen, Versorgungsanlagen oder Friedhöfe. Auch Freiflächenphotovoltaikanlagen fließen damit bei Neuanlage in die statistisch ausgewiesene Flächenneuinanspruchnahme ein. Im Vergleich zum Vorjahr stieg 2023 der Anteil der Freiflächenphotovoltaik an der Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche nochmals erheblich auf über 33 % (Anteil 2022: rund 22 %). Von der täglichen Flächenneuinanspruchnahme von 12,4 ha pro Tag in Bayern entfielen 2023 allein 4,1 ha auf Freiflächenphotovoltaik.Weitere Informationen:
Daten zur Flächennutzung und zum Flächenverbrauch in Bayern:
https://www.landesentwicklung-bayern.de/daten-zur-raumbeobachtung/flaechennutzung-flaechenverbrauch/Daten zur Flächennutzung und zum Flächenverbrauch in Deutschland:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/flaechensparen-boeden-landschaften-erhalten#flachenverbrauch-in-deutschland-und-strategien-zum-flachensparen
-
Um die Flächenneuinanspruchnahme zu reduzieren, setzt die Landesplanung gemeinsam mit den Partnern der Flächensparoffensive insbesondere an zwei Handlungsfeldern an: den klassischen Instrumenten der Landesentwicklung, zu denen etwa das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) zählt, sowie den Ausbau der Informations- und Unterstützungsangebote für die Gemeinden und weiteren betroffenen Akteure.
Die im LEP definierten Festlegungen zur flächenschonenden und bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung werden bei dessen Anwendung hoch gewichtet. Im Rahmen der LEP-Teilfortschreibung 2023 wurde nicht zuletzt auch das LEP-Ziel 3.2 (Innen- vor Außenentwicklung) weiter präzisiert und gestärkt.
Um die Gemeinden bei den Herausforderungen in Bezug auf eine flächeneffiziente Siedlungsentwicklung zu unterstützen, hat der Ausbau der Informations- und Unterstützungsangebote einen besonderen Stellenwert. Neben finanziellen Fördermaßnahmen steht dabei u. a. die Weiterentwicklung der digitalen Informationsangebote im Fokus. Darüber hinaus setzen die Flächensparmanager bei den Regierungen durch ihre Beratungs-und Veranstaltungsangebote zusätzliche Impulse.
-
Zur Koordinierung der Flächensparoffensive wurden auf Regierungsbezirksebene sogenannte Flächensparmanager eingesetzt.
Ansprechpartner:
Dichtler, Patrick
Flächensparmanager
Sachgebiet 24 – Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
Zimmer D 219
Telefon +49 (0)941 5680-1811
E-Mail flaechensparen@reg-opf.bayern.de
Roth, Markus
Flächensparmanager
Sachgebiet 24 – Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
Zimmer D 223
Telefon +49 (0)941 5680-1821
E-Mail flaechensparen@reg-opf.bayern.de
Koch, Axel
Leiter Sachgebiet 24 – Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
Telefon +49 (0)941 5680-1817
E-Mail axel.koch@reg-opf.bayern.deAufgabe der Flächensparmanager ist es insbesondere
- die Umsetzung der Flächensparoffensive in den Regierungsbezirken zu koordinieren (Lotsenfunktion)
- als regionale Ansprechpartner insbesondere für Kommunen und Regionen zum Thema „Flächensparen“ zur Verfügung zu stehen und diese zu beraten und zu sensibilisieren
- die regionale Vernetzung unterschiedlicher Akteure und Aktivitäten zum Flächensparen zu fördern
- die Weiterentwicklung der Flächensparoffensive zu unterstützen
In der Oberpfalz packen wir das Thema Flächensparen gemeinsam an, zusammen mit den Bereichen Bauen, Umwelt und Landwirtschaft an der Regierung der Oberpfalz und im Austausch insbesondere mit den Kommunen, den Akteuren der Ländlichen Entwicklung und den Wirtschafts- und Umweltverbänden. Zusammen wollen wir die Innenentwicklung noch mehr vorantreiben und die in vielerlei Hinsicht wertvolle Fläche in der Oberpfalz noch effizienter nutzen.
-
Die gesetzlichen Grundlagen der Raumordnung Bayerns bilden das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG), das LEP und die Regionalpläne (in der Oberpfalz: Region Regensburg und Region Oberpfalz-Nord). Sie sind die wesentlichen Instrumente zur Verwirklichung des Leitziels bayerischer Landesentwicklungspolitik: Die Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen.
Im LEP und in den Regionalplänen sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgehalten, die auf den Leitmaßstab einer nachhaltigen Raumentwicklung zurückgehen. Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten (Art. 3 BayLplG) und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht (§1 Abs. 4 BauGB). Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen (Art. 3 BayLplG).
Flächensparen im BayLplG:
Im Dezember 2020 wurde eine Richtgröße von 5 ha pro Tag für den Flächenverbrauch bis 2030 als Grundsatz der Raumordnung im BayLplG festgesetzt: Dort heißt es: (…) Bei der erstmaligen planerischen Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich für Siedlungs- und Verkehrszwecke soll angestrebt werden, dass eine Begrenzung auf eine Richtgröße von 5 ha pro Tag landesweit bis spätestens zum Jahr 2030 erreicht wird. (…)
Zum Art. 6 Abs. 2, Nr. 3 BayLplGFlächensparen im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP, Stand 01.06.2023):
Grundsatz 1.1.3 „Ressourcen schonen“: Bei der Inanspruchnahme von Flächen sollen Mehrfachnutzungen, die eine nachhaltige und sparsame Flächennutzung ermöglichen, verfolgt werden.
Ziel 1.2.1. „Räumlichen Auswirkungen begegnen“: Der demographische Wandel ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Daseinsvorsorge und der Siedlungsentwicklung, zu beachten.
Grundsätze 3.1. „Nachhaltige und ressourcenschonende Siedlungsentwicklung, Flächensparen“:
- Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen und bedarfsorientierten Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen, den Mobilitätsanforderungen, der Schonung der natürlichen Ressourcen und der Stärkung der zusammenhängenden Landschaftsräume ausgerichtet werden.
- Flächen- und energiesparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden.
- Die Entwicklung von Flächen für Wohnzwecke, gewerbliche Zwecke sowie für Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen soll abgestimmt erfolgen. Ergänzend kann auf der Grundlage interkommunaler Entwicklungskonzepte ein Ausgleich zwischen Gemeinden stattfinden.
- Die Ausweisung größerer Siedlungsflächen soll überwiegend an Standorten erfolgen, an denen ein räumlich gebündeltes Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs-, Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen in fußläufiger Erreichbarkeit vorhanden ist oder geschaffen wird.
Ziel 3.2. „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“: In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung begründet nicht zur Verfügung stehen.
Grundsatz 3.3 Vermeidung von Zersiedelung: Eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur sollen vermieden werden.
Ziel 3.3 „Anbindegebot“: Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen. Ausnahmen sind zulässig, wenn […]
Grundsatz 5.4.1. „Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen“: Land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete sollen in ihrer Flächensubstanz erhalten werden. Insbesondere für die Landwirtschaft besonders geeignete Flächen sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden.
Flächensparen im Baugesetzbuch (BauGB):
§ 1 Abs. 5: „Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
§ 1a Abs. 2: „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. (…) Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.
-
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren prüft die Höhere Landesplanungsbehörde, ob die Neuausweisung eines Bau- oder Gewerbegebiets unter Beachtung der Ziele und unter Berücksichtigung der Grundsätze des LEP erfolgt (insb. Kapitel 3 Siedlungsstruktur). Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass ein konkreter Bedarf für eine Neuausweisung belegt werden kann. Dazu ist bei der Bauleitplanung in der Regel eine Bedarfsbegründung zu führen. Eine Ausnahme gilt z. B. für Flächen, die aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt werden, sofern für diese Flächen bereits im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplans ein Bedarf nachvollziehbar begründet wurde und sich der Flächennutzungsplan noch im Planungs-/Prognosehorizont befindet, d. h. nicht älter als max. 15 - 20 Jahre ist (je nach Prognosehorizont).
Die Auslegungshilfe zur Bedarfsbegründung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beschreibt die hierfür bayernweit geltenden Anforderungen.
Ansprechpartner für konkrete Planungen der Kommunen sind in erster Linie die zuständigen Gebietsreferenten im Sachgebiet 24 Raumordnung, Landes- und Regionalplanung. Diese beraten gerne auch bereits im Vorfeld konkreter Planungen die Kommunen über die aus Sicht der Landes- und Regionalplanung zu beachtenden Standortanforderungen und der erforderlichen Bedarfsbegründung.
Hilfsdokumente zur Bedarfsbegründung
- Bedarfsbegründung Siedlungsentwicklung kompakt
- Checkliste Bedarfsbegründung
- Modellhafte Bedarfsermittlung für wachsende Gemeinden
- Modellhafte Bedarfsermittlung für stagnierende und schrumpfende Gemeinden
Statistiken für Gemeinden (Quelle LfStat.)
- Bevölkerung in den Gemeinden (der letzten 10 Jahre)
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort (der letzten 10 Jahre)
- Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in den Gemeinden (letzte 10 Jahre)
- Flächennutzung mit Wohnbauflächen und Mischflächen pro Gemeinde 2023
Viele weitere Statistiken für Gemeinden
(Angebote des Landesamts für Statistik)- GENESIS-Online-Datenbank
- Statistik Kommunal - Zusammenstellung für jede Gemeinde in Bayern
- Bevölkerungsvorausberechnung für jede Gemeinde in Bayern
-
Flächenmanagementdatenbank
Der Freistaat Bayern bietet für die Gemeinden ein kostenloses professionelles Tool zum Flächenmanagement an. Mit der Flächenmanagementdatenbank des LfU können Sie Innenentwicklungspotentiale erfassen und auswerten, Eigentümeranfragen durchführen und leerstehende Immobilien und Baulücken vermarkten.
Alle weiteren Informationen zur Flächenmanagementdatenbank unter:
https://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/flaechenmanagement/fmdb/index.htmAnwendungshilfe zur Flächenmanagementdatenbank:
https://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/flaechenmanagement/fmdb/doc/fmd_hilfe.pdfVitalitätscheck
Mit dem Vitalitäts-Check der Ländlichen Entwicklung werden die Innenentwicklungspotenziale in Gemeinden ermittelt und aufbereitet. Ziel ist, die Dörfer nicht am Rand, sondern im Kern zu entwickeln und damit auch Fläche zu sparen. Der Vitalitäts-Check integriert die Ergebnisse der Flächenmanagement-Datenbank (FMD) des LfU. Für die Anwendung wird daher empfohlen, die FMD auszufüllen und deren Daten in den Vitalitäts-Check zu importieren. Aus den Ergebnissen des Vitalitätschecks kann jede Gemeinde selbst eine Aktivierungsstrategie ableiten, am besten zusammen mit einer planerischen Begleitung.
Alle weiteren Informationen unter:
https://www.stmelf.bayern.de/landentwicklung/dorferneuerung/vitalitaets-check/index.htmlFlächenmanagement im Außenbereich
Im Rahmen des Projekts „Regionalproduktspezifisches Landmanagement in Stadt-Land-Partnerschaften am Beispiel der Metropolregion Nürnberg – ReProLa“ wurde ein Leitfaden für ein nachhaltiges kommunales Flächenmanagement im Außenbereich erarbeitet. Dieser soll den Kommunen helfen, in ihrer Planungspraxis landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich zu schützen. An der Erstellung wirkte beratend auch das Flächensparmanagement der Regierung der Oberpfalz mit.
Link zum Leitfaden Flächenmanagement im Außenbereich
Bodenschutz in der Bauleitplanung
Im Ökosystem erfüllen Böden vielfältige Funktionen als Lebensgrundlage und Lebensraum für Mensch, Tier und Pflanze, als Regler im Wasser- und Nährstoffkreislauf, als Filter, Puffer und Speicher für Nähr- und Schadstoffe und als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. Darum sollte der Schutz der Böden in der Bauplanung frühzeitig berücksichtigt werden.
Standortauskunft des LfU
Weitere InformationenFolgekostenschätzer
Innenentwicklung lohnt sich doppelt, da vorhandene Infrastruktur (weiter) genutzt werden kann. Eine nachhaltige Planung erspart Ihrer Gemeinde damit später hohe Kosten. Mit dem Folgekostenschätzer können verschiedene Bebauungsdichten vom Einfamilienhaus bis zum kompakten Mehrfamilienhaus simuliert werden. Auch die Folgekosten, die für den Unterhalt der Versorgungsleitungen und der Erschließung in den nächsten Jahrzehnten anfallen, können damit überschlägig berechnet werden.
Beratungsstelle BEN der Bayerischen Architektenkammer:
Die Beratungsstelle Energieeffizienz und Nachhaltigkeit bietet eine fachübergreifende, neutrale und unabhängige Beratung zu allen zentralen Themen der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, vorrangig zur bestehenden Gebäudesubstanz, zu Neubauprojekten und zu städtebaulichen Konzepten. Die Erstberatung ist kostenfrei.
Alle Informationen dazu unter:
www.byak.de/planen-und-bauen/beratungsstelle-energieeffizienz-und-nachhaltigkeit.html
-
In der Oberpfalz gibt es viele Praxisbeispiele zum Flächensparen, z.B. das Projekt Siedlungsmanagement im Landkreis Cham, das Projekt "NeuLand" im Landkreis Neumarkt, das Kommunale Flächenmanagement in der Stadt Velburg und vieles mehr.
Zusammenstellung guter Beispiele auf der Homerpage der Flächensparoffensive
https://www.flaechensparoffensive.bayern/praxisbeispiele/Fotowettbewerb „Bauen – flächeneffizient und innovativ“
Inspirierende Beispiele für flächeneffiziente Neubauten sowie kreative Nachnutzungen bestehender Gebäude oder Brachflächen in der Oberpfalz rückte der Fotowettbewerb „Bauen – flächeneffizient und innovativ“ in Szene, der 2023 durch das Flächensparmanagement durchgeführt wurde.
Hier finden Sie Motive und Informationen
Gewerbegebiete
Flächensparendes Bauen bietet auch bei Gewerbeflächen Vorteile: Etwa geringere Grundstücks- und Betriebskosten, wenn der Raumbedarf in einem kompakten Baukörper auf weniger Fläche gedeckt werden kann, niedrigere Produktionskosten durch eine intelligente, wegesparende Anordnung von Gebäuden und vieles mehr.Praxisleitfaden „Gewerbeentwicklung der Zukunft – flächeneffizient und nachhaltig“
Flächenrecycling
Das LfU hat einen Ratgeber für Kommunen und Investoren zum Thema „Chance Flächenrecycling – Zukunft ohne Altlasten“ herausgegeben. Darin enthalten sind auch 7 Beispiele aus der Oberpfalz, von der Umnutzung des ehemaligen Geländes der Zuckerfabrik in Regensburg bis zum Neubau des Amts für Ländliche Entwicklung auf dem ehemaligen Bahnhofsgelände in Tirschenreuth.Weitere Infos unter: https://www.lfu.bayern.de/altlasten/flaechenrecycling/index.htm
-
Fördernavi Flächensparen
Auf der Internetseite der Flächensparoffensive der Bayerischen Staatsregierung sind Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen zum Thema Flächensparen gebündelt abrufbar.
https://www.flaechensparoffensive.bayern/werkzeuge/foerdernavi/Ansprechpartner bei der Regierung der Oberpfalz
Zum Teil sind die Förderprogramme bei den Bezirksregierungen angesiedelt. Die direkten Ansprechpartner finden Sie hier:
Sachgebiet 34 Städtebau (z.B. Förderinitiative „Innen statt Außen“ und „Flächenentsiegelung“)
www.regierung.oberpfalz.bayern.de/aufgaben/60669/60692/leistung/leistung_118/index.htmlSachgebiet 24 Raumordnung, Landes- und Regionalplanung und Sachgebiet 20 Wirtschaftsförderung (z.B. Förderung regionaler Initiativen mit Sonderförderung Flächensparen)
www.regierung.oberpfalz.bayern.de/aufgaben/60668/60684/leistung/leistung_34388/index.html
-
Infomail der Landesentwicklung
Die Landesentwicklung Bayern veröffentlicht regelmäßig eine Infomail mit interessanten Beiträgen rund ums Flächensparen, mit Best-Practice-Beispielen, Erfahrungsberichten aus den Gemeinden, zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und innovativen Konzepten.
-
Veranstaltungsreihe Flächensparen in der Oberpfalz
Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, die Kommunen und Planungsbüros sowie weitere Interessierte im Rahmen der Flächensparoffensive der Bayerischen Staatsregierung für das Thema Flächensparen zu sensibilisieren, über gute Beispiele aus der Praxis Anregungen für Innenentwicklungsmaßnahmen zu geben und fachliche Unterstützung anzubieten. Letztlich soll ein Beitrag geleistet werden, dass Planungen in der Oberpfalz zukünftig noch flächeneffizienter werden.
22. November 2024 - Modul 6
„Auffrischung zur Bedarfsbegründung – digitales Siedlungsmanagement“Die 2023 in Kraft getretene Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) konkretisiert den Vorrang der Innen- vor der Außenentwicklung. Im Zuge dessen wurde auch die Auslegungshilfe zur Bedarfsbegründung für neue Siedlungsflächen angepasst, welche die bayernweit geltenden Anforderungen beschreibt. Das Modul 6 bietet eine Auffrischung nach dem Motto „was ist neu" und gibt einen Einblick, wie Siedlungsmanagement vor Ort aussehen kann - in den Gemeinden oder auch auf Landkreisebene.
Vorträge:
- LEP-Teilfortschreibung 2023 – Neues zur Bedarfsbegründung – worauf es in der Praxis ankommt (Patrick Dichtler / Markus Roth)
- Baulücken schließen, Leerstände beseitigen - Erfahrungsbericht Gemeinde Sünching, Landkreis Regensburg (Christian Stern, Verwaltungsgemeinschaft Sünching)
- Digitales Siedlungsmanagement im Landkreis Cham zur Unterstützung der Kommunen (Dr. Ulrich Huber, Lisa Rehm, Landratsamt Cham)
25. Mai 2023 – Modul 5
Wohnen anders gedacht – Alternativen vor OrtDie Wohnbedürfnisse unserer Gesellschaft sind vielfältig und ändern sich in den unterschiedlichen Lebensabschnitten. Die beste Antwort darauf ist ein breiter Mix an Wohnformen. Im Fokus der Veranstaltung stehen ganz unterschiedliche Beispiele, wie es vor Ort gelingen kann, Quartiere oder Einzelobjekte - auf die verschiedenen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet – bedarfsgerecht und flächeneffizient zu entwickeln.
Vorträge:
- Wohnen – ein Grundbedürfnis im Wandel
- Wie wollen wir wohnen? Bedarfsgerechte Quartiersentwicklung mit breiter Bürgerbeteiligung
- Demographiegerechte Ortsentwicklung, flächensparende Wohnformen und genossenschaftliches Wohnen – Umsetzung in Buch am Erlbach
- Was geht auf dem Land – studentische Fallstudien und Praxisbeispiele aus der nördlichen Oberpfalz
- Mehrfamilienwohnen für Jung und Alt – autofreies Wohnquartier Regenstauf
Pressemitteilung zur Veranstaltung
17. November 2022 – Modul 4
Baulandaktivierung als Instrument für eine flächenschonende GemeindeentwicklungVorträge:
- Einführung: Grundlagen und Werkzeuge einer flächenschonenden Gemeindeentwicklung (Patrick Dichtler / Markus Roth)
- Strategische Innenentwicklung: Bauplanungsrechtliche Instrumente für Kommunen (Matthias Simon, Referat IX – Baurecht, Landesplanung, Bayerischer Gemeindetag)
- Praxisbericht 1: Werkzeugkasten: So setzt man Innenentwicklung vor Ort um (Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin der Stadt Ebermannstadt, Landkreis Forchheim)
- Praxisbericht 2: Mit Ideen gegen Baulücken – Eine Gemeinde macht sich auf den Weg (Florian Obermeier, 1. Bürgermeister der Gemeinde Bernhardswald und Michael Silberhorn, Bauamt Gemeinde Bernhardswald, Landkreis Regensburg)
Pressemitteilung zur Veranstaltung
5. Mai 2022 - Modul 3:
Innenentwicklung: Förderinstrumente und Praktische UmsetzungVorträge:
- Einführung: Flächensparoffensive der Bayerischen Staatsregierung und Fördermöglichkeiten
(Patrick Dichtler / Markus Roth) - Städtebau: Instrumente, Förderung, Strategien und praktische Umsetzung
(Dr. Hubert Schmid / Sabine Pollinger – Regierung der Oberpfalz, Sachgebiet Städtebau) - Ländliche Entwicklung: Herz und Gesicht – Gestaltung lebendiger und attraktiver Ortsmitten
(Markus Götz – Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz, Sachgebiet Dorferneuerung und Bauwesen) - Landesentwicklung: Flächensparen auf regionaler Ebene – das Instrument des Regionalmanagements
(Markus Beier – Regierung der Oberpfalz, Beauftragter für Regionalmanagement und Regionalinitiativen) - Praxisbericht: Städtebauförderung und Innenentwicklung in der Gemeinde Berngau
(Wolfgang Wild, 1. Bürgermeister a.D. und Quartiersmanager der Gemeinde Berngau) - Praxisbericht: Projekte zur Innenentwicklung in der Gemeinde Neukirchen bei Sulzbach- Rosenberg
(Peter Achatzi, 1. Bürgermeister der Gemeinde Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) - Praxisbericht: Ein Blick ins Allgäu - Innenentwicklung als Handlungsfeld der Förderrichtlinie Landesentwicklung (FöRLa)
(Ramona Riederer, Standortentwicklung und Konversion, Allgäu GmbH - Gesellschaft für Standort und Tourismus)
Pressemitteilung zur Veranstaltung
26. November 2021 - Modul 2:
Kommunales Flächenmanagement und Folgekostenbetrachtung – Grundlagen und praktische UmsetzungVorträge:
- Flächenmanagement – Einführung und Best-Practice-Beispiele
(Patrick Dichtler / Markus Roth) - Kommunales Flächenmanagement und Folgekostenbetrachtung – Grundlage für eine strategische und nachhaltige Siedlungsentwicklung
(Dr. Sabine Müller-Herbers, Baader Konzepte GmbH) - Innenentwicklung lohnt sich (Arthur Arnold, Altbürgermeister der Gemeinde Euerbach)
- Kommunales Flächenmanagement und Folgekostenbetrachtung – praktische Ansätze auf Basis der Flächenmanagement-Datenbank und des Folgekostenschätzers
(Dr. Sabine Müller-Herbers, Baader Konzepte GmbH)
12. November 2021 - Modul 1:
Der standardisierte Bedarfsnachweis in Bayern: Baustein für eine nachhaltige und flächensparende Siedlungsentwicklung – Hintergründe und praktische AnwendungVorträge:
- Bedarfsnachweis – Einführung und Fallbeispiele (Patrick Dichtler / Markus Roth)
- Impulsvortrag Kommunales Flächenmanagement und Folgekostenbetrachtung (Dr. Sabine Müller-Herbers)
Pressemitteilung zu den ersten beiden Veranstaltungen
Veranstaltungen im Rahmen des Monats des Flächensparens (Juni 2024)
Tag der Offenen Tür im geförderten Wohnungsbau, Friedrich-Hebbel-straße 1A, 92421 Schwandorf am 30.06.2024Es fanden Führungen im Rahmen der Architektouren durch das Projekt mit zwölf barrierefreien Wohnungen statt. Der kompakte Neubau in Holzbauweise mit hohem energetischen Standard ersetzt eine in die Jahre gekommene Wohnbebauung und ist ein gutes Beispiel für eine Nachverdichtungsmaßnahme. Mit dabei waren Oberbürgermeister Andreas Feller, Stadt Schwandorf, Architekt Florian Brunner, Architekturbüro quadrat 450 und Vertreter der Regierung der Oberpfalz (Sachgebiet Wohnungsbauförderung und Flächensparmanagement)
Weitere Informationen„Lebendige Ortsmitten, Mehrfachnutzungen und Flächeneffizienz“
Busexkursion zu guten Beispielen in Stadt und Landkreis Tirschenreuth am 19.06.2024„Lebendige Ortsmitten, Mehrfachnutzungen und Flächeneffizienz“ – unter diesem Motto stand eine spannende Busexkursion. Organisiert wurde sie vom Flächensparmanagement der Regierung der Oberpfalz und dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz. Die Reise fand im Rahmen des Monats des Flächensparens statt und führte zu interessanten Projekten in Stadt und Landkreis Tirschenreuth. Etwa 50 Teilnehmer waren dabei, darunter Bürgermeister, Stadtplaner, Architekten, Bauingenieure und Vertreter der Bauverwaltungen. Sie sahen erfolgreiche Beispiele, wie man alte Gebäude neu nutzen und brachliegende Flächen wiederbeleben kann. Die Veranstaltung zeigte, wie durch gute Planung und nachhaltige Ideen lebendige und zukunftsfähige Ortsmitten entstehen können.
Pressemitteilung zur Busexkursion
+++
Ergebnisse der Oberpfälzer Kommunalbefragung 2022
Das Flächensparmanagement an der Regierung der Oberpfalz hat im Herbst 2022 im Regierungsbezirk eine Online-Befragung zu den Themen Siedlungsentwicklung und Flächenmanagement durchgeführt. Dazu wurden 27 Fragen an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aller Kommunen zu den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Siedlungs- und Innenentwicklung gestellt. Exakt die Hälfte der 226 Städte, Märkte und Gemeinden beteiligten sich an der Befragung. Ein zentrales Ergebnis der Kommunalbefragung: Das Thema Flächeneffizienz gewinnt an Bedeutung und wird inzwischen verstärkt auch frühzeitig mitgedacht, etwa durch konsequente Mehrfachnutzung von Flächen.
Bericht zur Kommunalbefragung mit Daten, Fakten und Diagrammen
Fläche effizienter nutzen:
Die Drohnenaktion „Fläche von oben“ zeigt plakativ was möglich istUm zu zeigen, wie unterschiedlich man die gleiche Fläche nutzen kann, hat das Flächensparmanagement der Regierung der Oberpfalz am 11. Oktober 2022 auf dem Fußballplatz des FSV-Prüfening e.V. (100 x 60 m; 6000 Quadratmeter) mit Absperrbändern zwei unterschiedliche Wohnbebauungen simuliert. 36 Kinder der E-Jugend des Vereins unterstützten die Aktion und stellten exemplarisch die Bewohner der „Grundstücke“ dar. Ergebnis des Experiments: Durch eine verdichtete Bauweise können auf der Hälfte der Fläche doppelt so viele Menschen wohnen. Zudem bleibt jede Menge Freiraum für Natur, Erholung oder auch zukünftige Entwicklungen.
Pressemitteilung zur Drohnenaktion
Flächensparen und Innenentwicklung: So geht das!
Fahrradexkursion im Monat des Flächensparens (Juli 2022) zu guten Beispielen im Landkreis Cham am 21.07.2022
Gute Beispiele zur Innenentwicklung, Nachnutzungsmöglichkeiten für Leerstände und Industriebrachen, Entwicklungsmöglichkeiten für Ortskerne und flächeneffiziente Bauformen – das stand auf dem Programm der Fahrradexkursion des Flächensparmanagements der Regierung der Oberpfalz von Cham nach Bad Kötzting. Zusammen mit Regierungspräsident Walter Jonas und Landrat Franz Löffler startete die Gruppe in Cham.Pressemitteilung zur Fahrradexkursion
Aktuelles zur Flächensparoffensive (News, Veranstaltungen, Publikationen)