Schutzgebiete
Schutzgebiete sind ein unverzichtbarer Baustein für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Hier haben Natur und Landschaft Vorrang vor anderen Ansprüchen. Sie alle haben eine besondere Funktion als Lebensstätte seltener oder gefährdeter Pflanzen- und Tierarten oder zeichnen sich durch besondere Eigenart, Seltenheit oder Schönheit aus. Je nach Kategorie gelten mitunter strenge Nutzungsbeschränkungen oder Betretungsregelungen.
Kernflächen des Naturschutzes mit Fokus auf besonders schutzbedürftige Lebensräume, Pflanzen- oder Tierpopulationen. In der Regel mit Nutzungsbeschränkungen und Betretungsregelungen.
Nach Europarecht festgesetzte Gebiete mit Verschlechterungsverbot hinsichtlich ausgewählter Lebensraumtypen oder Arten. Umfasst die Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiete und Europäische Vogelschutzgebiete.
Gebiete, die dem Erhalt des Naturhaushalts, der Bewahrung eines ungestörten Landschaftsbildes sowie der Erholung dienen. Im Vergleich zu Naturschutzgebieten großflächiger und mit geringeren Nutzungseinschränkungen.
Großflächige Gebiete, die der umweltverträglichen Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung dienen.