Bezirkspersonalrat
Aufgaben
Der Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Regierung der Oberpfalz vertritt alle Beschäftigten (Lehrer an Grundschulen und Mittelschulen, Arbeitnehmer, Beamte sowie Lehrer an beruflichen Schulen) im Geschäftsbereich der Regierung der Oberpfalz.
Alle Aufgaben des Bezirkspersonalrats unterliegen dem Vertrauensschutz und der Verschwiegenheit.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten sind im Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) geregelt.
Ein besonderer Schwerpunkt bezüglich der Arbeit des BPR ergibt sich aus der Funktion der Regierung als Einstellungs- und Ernennungsbehörde, so dass er bei einer Vielzahl von Maßnahmen, für die die Regierung zuständig ist, zu beteiligen ist.
Der Mitbestimmung des Bezirkspersonalrats unterliegen u. a.:
Einstellung, Ablehnung der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, Beförderung, Höhergruppierung, Rückgruppierung, alle Versetzungen (auch auf Antrag), oder Abordnungen gegen den Willen des Beschäftigten, Ablehnung von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Nebentätigkeitsgenehmigungen, Geltendmachung von Ersatzansprüchen, Inhalt von Personalfragebögen, sowie Erlass von Richtlinien für die Auswahl bei Versetzungen, Einstellungen und Kündigungen.
Die Mitwirkung des Bezirkspersonalrats umfasst u. a.:
Erlass von Disziplinarverfügungen und Erhebung der Disziplinarklage, Verlängerung der Probezeit, Entlassung von Beamten auf Probe und auf Widerruf, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, Versagung der vorzeitigen Ruhestandsversetzung, Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit, allgemeine Fragen der Fortbildung, Bestellung von Ansprechpartnern und Auflösung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen (z. B. auch Schulsprengeländerungen).
Auch bei Kündigungen wirkt die Personalvertretung mit.
Darüber hinaus hat die Personalvertretung die Aufgabe, gemeinsam mit der Dienststelle dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Weiterhin nimmt der Bezirkspersonalrat Beschwerden der Beschäftigten entgegen und versucht auf ihre Abstellung hinzuwirken.
Vorstandschaft
1. Vorsitzende
Elisabeth Graßler
Gruppenvorsitzender
GS Mantel
Telefon: +49 (0)941 / 5680-1285
E-Mail: bezpr@reg-opf.bayern.de oder grassler@schule-mantel.de
2. Vorsitzender
Manuel Sennert
Manuel Sennert
Max-Reger-Mittelschule Weiden i.d.OPf.
Telefon: +49 (0)941 / 5680-1285
E-Mail: bezpr@reg-opf.bayern.de
Erweiterte Vorstandschaft nach Art. 33 BayPVG
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Gruppenvertretungen
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Elisabeth Graßler
1. Vorsitzende
Gruppenvorsitzender
GS Mantel
Telefon: +49 (0)941 / 5680-1285
E-Mail: bezpr@reg-opf.bayern.de oder grassler@schule-mantel.deManuel Sennert
2. Vorsitzender
Max-Reger-Mittelschule Weiden i.d.OPf.
Telefon: +49 (0)941 / 5680-1285
E-Mail: bezpr@reg-opf.bayern.de
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Gregor Wettinger
Gruppe Arbeitnehmer
Regierung der Oberpfalz
Telefon: +49 (0)941 / 5680-1143
E-Mail: gregor.wettinger@reg-opf.bayern.deGeorg Thumbeck
Gruppe Arbeitnehmer
Straßenmeisterei Eschenbach
Erwin Brühl
Gruppe Arbeitnehmer
Straßenmeisterei Weiden
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Thomas Spreiter
Vorsitzender der Gruppe Beamten
Regierung der Oberpfalz
Telefon: +49 (0)941 / 5680-1287
E-Mail: thomas.spreiter@reg-opf.bayern.deMartin Haller
stv. Vorsitzender der Gruppe Beamten
Regierung der Oberpfalz
Telefon: +49 (0)941 / 5680-1250
E-Mail: martin.haller@reg-opf.bayern.de
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Robert Kölbl
Vorsitzender der Gruppe Lehrer an beruflichen Schulen
E-Mail: robert.koelbl@bszam.deUlrich Krapf
stv. Vorsitzender der Gruppe Lehrer an beruflichen Schulen
Europa-Berufsschule Weiden i.d.OPf.
E-Mail: bezpr@reg-opf.bayern.de