• Gruppenbild Station Zieglerhof
    © Regierung der Oberpfalz/Kammermeier
    14.10.2024

    Exkursion zu Landwirtschaftlichen Betrieben im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

    Drei Betriebe, drei Wege sich für die Zukunft aufzustellen: Bei einer Exkursion im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab besichtige Regierungspräsident Walter Jonas gemeinam mit Ely Eibisch, Bezirkspräsident des Oberpfälzer Bauernverbands und Vertretern aus Landwirtschaft und Politik drei erfolgreiche landwirtschafltiche Betriebe.

     

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  • Gruppebild Feuerwehrführungskräftetagung
    © Regierung der Oberpfalz/Kammermeier
    11.10.2024

    Herbsttagung der Oberpfälzer Feuerwehrführungskräfte

    Was bewegt die Feuerwehren der Oberpfalz? Bei der Herbsttagung der Feuerwehr-Führungskräfte standen der Austausch über aktuelle Entwicklungen, zukünftige Themen und Katastropheneinsätze der vergangenen Monate auf dem Programm.

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  • Referenten Dialogforum
    © Regierung der Oberpfalz/Kammermeier
    02.10.2024

    Dialogforum Cannabisprävention an Schulen in der Oberpfalz

    Rund 75 Vertreter aus Schulen und der Gesundheitsförderung nahmen am Dialogforum zur Cannabisprävention an Schulen in der Oberpfalz teil. Mit dabei waren Akteure der Schulfamilie sowie Suchtpräventionsfachkräfte der Gesundheitsämter, freien Träger und auch der Polizei.

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  • 16.09.2024

    Informationsportal rund um das Thema Integration - www.in.bayern.de

    Die Website www.in.bayern.de dient als Informationsportal rund um das Thema Integration. Auf dieser Website gibt es u. a. Informationen für Zuwanderer, Einheimische und Ehrenamtliche über das Zusammenleben in Bayern, Anlaufstellen und nützliche Links sowie Beispiele aus der Praxis rund um das Themenfeld Integration.

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  • 09.09.2024

    Soforthilfe Corona: Start des Verpflichtenden Rückmeldeverfahrens

    Alle Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe Corona, von denen im Rahmen des bisherigen Rückmeldeverfahrens keine Rückmeldung über das Online-Portal eingegangen ist, wurden mit Schreiben vom 09. September 2024 erneut aufgefordert die Höhe des tatsächlichen Liquiditätsengpasses bzw. die Höhe einer etwaigen Überkompensation bis spätestens 31. Oktober 2024 über das vorgesehene Online-Portal mitzuteilen.

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