Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Zustellungen nach § 10 VwZG und Art. 15 BayVwZVG erfolgen durch Bekanntmachung im Internet. Ebenso erfolgen öffentliche Bekanntmachungen nach Art. 41 Abs. 4 BayVwVfG auf diese Weise.
xx.xx.2025
Öffentliche Zustellung nach Art. 15 VwZVG:
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Bekanntmachungen der Bestellungen von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern