Die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf maximal 10 Stunden begrenzt. Für folgende Fälle kann ein Antrag auf längere tägliche Arbeitszeiten für Arbeitnehmer gestellt werden, sofern diesbezüglich nicht bereits tarifliche Regelungen für das Unternehmen gelten:
- kontinuierliche Schichtbetriebe zur Erreichung zusätzlicher Freischichten
- Bau- und Montagestellen
Unter "kontinuierlichen Schichtbetrieben" sind solche Betriebe zu verstehen, in denen in Wechselschichten rund um die Uhr gearbeitet wird. Wesentlich ist, dass Schichtarbeit kontinuierlich geleistet wird, d. h., dass der gesamte Zeitraum mehrerer aufeinander folgender Werktage bzw. Arbeitstage (teilkontinuierlich) oder sogar aller Wochentage (vollkontinuierlich) für Schichtarbeit genutzt wird.