Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen zur Verwendung im Ausland; Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung für die Legalisation

 

Wir bitten Sie, Ihren Antrag auf Ausstellung einer Apostille oder Beglaubigung für ein Legalisationsverfahren (für die Verwendung im Ausland) möglichst schriftlich unter Benutzung des vorgesehenen Antragsformulars zu stellen. Bitte planen Sie bei der Einreichung von Anträgen eine Bearbeitungszeit (inkl. Versand) von ca. zwei Wochen ein.

Bei Fragen können Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Sollte im Einzelfall dennoch ein persönlicher Besuch erforderlich sein, ist dies nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Zur Beantragung einer Apostille oder Beglaubigung für ein Legalisationsverfahren ist der unter „Formulare“ verfügbare Antrag zu verwenden. In Ausnahmefällen können Sie sich auch formlos mit einem kurzen Brief an die zuständige Regierung wenden.

Bitte beachten Sie vor der Beantragung die Hinweise zu den Zuständigkeiten.

Termine für persönliche Vorsprachen sind grundsätzlich zu folgenden Zeiten oder nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall vorab einen Termin!

Dienstag und Donnerstag
8:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr

Antrag

Hier finden Sie den Antrag zur Verwendung deutscher Urkunden im Ausland
Antrag (pdf) herunterladen

Wenn Sie eine Urkunde einer bayerischen Landesbehörde oder einer Kommune im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen. Die Echtheit der Urkunde kann durch Legalisation oder die Erteilung einer Apostille bescheinigt werden.