Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste; Einreichung einer Anregung
Sie können Persönlichkeiten für die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste vorschlagen.
Die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste wird jährlich an bis zu 20 Personen verliehen, die sich in sozialen Bereichen besondere Verdienste um den Freistaat Bayern und seine Bürgerinnen und Bürger erworben haben.
Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille, einer Anstecknadel und einer Urkunde.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten
Ansprechpartner
Friedlein, Birgit
Telefon +49 (0)941 5680-1138
Fax +49 (0)941 5680-91138
E-Mail birgit.friedlein@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
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93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Die Person muss sich im sozialen Bereich langjährig ehrenamtlich engagieren.
Anregungen für eine Auszeichnung mit der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste können über das bereitgestellte Formular (siehe unter "Formulare") von jeder Bürgerin und jedem Bürger beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (auch bei den Regierungen, Landratsämtern oder Gemeinden) eingereicht werden.
Die zuständige Regierung prüft die Anregung und leitet sie an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales weiter.
keine
keine
- Verleihung der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste - AllMBl. 2010 S. 256 vom 17. September 2010 Az.: M2/0135.01-1/3, geändert durch Bekanntmachung vom 9. Februar 2015 (AllMBl S. 128)