Katastrophenschutzausrüstung; Beantragung einer staatlichen Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen und freiwilligen Hilfsorganisationen bei der Beschaffung von Katastrophenschutzausrüstung mit staatlichen Zuwendungen.
Zweck
Die Förderungen haben das Ziel, die Ausstattung der Zuwendungsempfänger zur Abwehr von Katastrophen zu verbessern.
Gegenstand
Gefördert werden Katastrophenschutzausrüstungen (Einsatzleitwagen, Abrollbehälter, Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte, Mehrzweckboote, stationäre Sirenen, mobile Lautsprecher- und Sirenenanlagen, Sackabfüllanlagen und Ölwehrausstattung) für besondere Gefahrenlagen mit überregionaler Bedeutung wie Terrorabwehr, ABC-Schutz, Hochwasserschutz und Massenanfall von Verletzten.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Kommunen und freiwillige Hilfsorganisationen (ASB, BRK, DLRG, JUH und MHD).
Art und Höhe
Es handelt sich um Investitionsförderungen auf der Grundlage von Förderfestbeträgen. Die Ölwehrausstattung und die Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte werden per Anteilsfinanzierung gefördert. Der Fördersatz bei der Ölwehrausstattung beträgt 50%, bei den Zelten beträgt der Fördersatz 70%.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten
Ansprechpartner
Haller, Martin - Arbeitsbereichsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1250
Fax +49 (0)941 5680-91250
E-Mail martin.haller@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Hausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Die Zuwendungen werden grundsätzlich nur Gemeinden und Landkreisen sowie den freiwilligen Hilfsorganisationen (ASB, BRK, DLRG, JUH und MHD) gewährt. Die sonstigen fachlichen Voraussetzungen finden Sie im Abschnitt 4 der Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien. Diese finden Sie in dem Bereich "Rechtsgrundlagen".
Grundsätzlich sind die Anträge bei den Regierungen einzureichen, die auch hierüber entscheiden.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Monate.
Termine und Fristen ergeben sich aus dem jährlichen Förderschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.
- Zuwendung nach Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien - Antrag
Sie können eine Zuwendung nach den Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien online beantragen.
- Zuwendung nach Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien - Verwendungsnachweis
Sie können den Verwendungsnachweis für eine Zuwendung nach den Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien online übermitteln.
keine
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage