Erziehungshilfe; Beantragung einer Investitionsförderung für Einrichtungen
Der Freistaat Bayern fördert Investitionsmaßnahmen für Einrichtungen der Erziehungshilfe.
Zweck
Die Förderung soll die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII (z. B. stationäre Maßnahmen der Erziehungshilfe) ermöglichen.
Gegenstand
Gefördert werden Investitionen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Einrichtungsträger.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können Aufwendungen gemäß den Bestimmungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO).
Art und Höhe
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung bis zu 40 %.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend
Ansprechpartner
Soziales und Jugend
Telefon +49 (0)941 5680-1602
E-Mail soziales.jugend@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Hausanschrift
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93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Die Maßnahmen müssen notwendig sein. Der Träger muss die Gewähr für ordnungsgemäßen Betrieb und Unterhalt bieten. Neubaumaßnahmen können nur als Ersatz für unbrauchbar gewordene Altbauten oder als Einrichtung mit einer besonderen Aufgabenstellung gefördert werden. Erweiterung/Umbau sind nur bei strukturellen Verbesserungen förderfähig.
Der Antrag ist bei der zuständigen Regierung zu stellen. Die Regierung entscheidet über den Antrag und führt die weitere Abwicklung der Zuwendung durch.
Derzeit stehen keine Haushaltsmittel in diesem Bereich zur Verfügung!
- Unterlagen nach Anforderung der Behörde im Einzelfall
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
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