Heime für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung; Beratung oder Einreichung einer Beschwerde
Die in Heimen betreuten Kinder und Jugendlichen, Angehörige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen sowie die Einrichtungsträger und -leitungen können sich bei Beschwerden oder Fragen an die Heimberatungs- und Heimbeschwerdestellen der Regierungen wenden.
Zur weiteren Stärkung der Partizipation und des Wohls von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, die in stationären Einrichtungen leben, hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales bei den Regierungen Heimberatungs- und Heimbeschwerdestellen geschaffen.
Diese stehen den minderjährigen und jungen volljährigen Bewohnerinnen und Bewohnern, deren Personensorgeberechtigten, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen sowie den Einrichtungsträgern und Einrichtungsleitungen bei Fragen zur Qualität sowie bei allen Beschwerden die Einrichtung betreffend zur Verfügung.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend
Ansprechpartner
Greiml, Sandra
Telefon +49 (0)941 5680-1613
E-Mail sandra.greiml@reg-opf.bayern.de
Krüger, Astrid
Fachaufsicht Kindertageseinrichtungen
Telefon +49 (0)941 5680-1656
Fax +49 (0)941 5680-91656
E-Mail astrid.krueger@reg-opf.bayern.de
Six, Birgit
Telefon +49 (0)941 5680-1619
Fax +49 (0)941 5680-91613
E-Mail birgit.six@reg-opf.bayern.de
Soziales und Jugend
Telefon +49 (0)941 5680-1602
E-Mail soziales.jugend@reg-opf.bayern.de
Soziales und Jugend
Telefon +49 (0)941 5680-1602
E-Mail PfleWoqG@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Hausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
- Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung
- § 45 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
- § 49 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
- Art. 44 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)