Stiftungsverzeichnis; Beantragung der Änderung der Anschrift
Die Stiftungen können mit diesem Antrag die Änderung der Anschrift der Stiftungsverwaltung bei der Regierung beantragen, die anschließend im Stiftungsverzeichnis aktualisiert wird.
Im Stiftungsverzeichnis sind alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der kirchlichen Stiftungen erfasst, die ihren Sitz in Bayern haben. Geführt wird dieses Verzeichnis vom Bayerischen Landesamt für Statistik aufgrund der von den Regierungen als Stiftungsbehörden mitgeteilten Informationen.
Änderungen zu der Anschrift der Stiftungsverwaltung sind von der Stiftung unverzüglich der zuständigen Regierung mitzuteilen.
Informationen zum Stiftungsverzeichnis finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Stitftungsverzeichnis; Einsicht".
- Regierung der Oberpfalz - Bereich 1 - Sicherheit, Kommunales, Soziales
Ansprechpartner
Bäuml, Andreas - Stellvertretender Bereichsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1210
Fax +49 (0)941 5680-91210
E-Mail andreas.baeuml@reg-opf.bayern.de
Dr. Mehringer, Rolf - Bereichsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1200
Fax +49 (0)941 5680-91200
E-Mail rolf.mehringer@reg-opf.bayern.de
Siegmüller, Brigitte - Sachbearbeiterin
Ansprechpartner Stiftungen und stiftungsrechtliche Maßnahmen
Telefon +49 (0)941 5680-1220
E-Mail brigitte.siegmueller@reg-opf.bayern.de
Dr. Wolf, Kilian
Telefon +49 (0)941 5680-1255
E-Mail kilian.wolf@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Hausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Die Anschrift der Stiftungsverwaltung hat sich geändert.
Die Änderung der Anschrift der Stiftungsverwaltung muss der zuständigen Regierung mitgeteilt werden.
Diese Regierung leitet die ihr mitgeteilten Änderungen der Anschrift der Stiftungsverwaltung an das Bayerische Landesamt für Statistik weiter, damit dieses die aktuelle Anschrift veröffentlichen kann.
Die Mitteilung hat unverzüglich zu erfolgen.
- Beschluss des Stiftungsorgans
- Mitteilungspflichten nach Art. 12 BayStG, Änderung der Anschrift der Stiftungsverwaltung und Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung
Sie können die Zusammensetzung der Organe der Stiftung und etwaige Änderungen gemäß Mitteilungspflichten nach Art. 12 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) oder die Änderung der Anschrift der Stiftungsverwaltung online mitteilen sowie die Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung online beantragen.
Für bestimmte, nur in Ausnahmefällen anzuwendende Aufsichtsmaßnahmen fallen Kosten entsprechend dem jeweiligen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit an. Im Übrigen ist die Tätigkeit der Stiftungsaufsicht für Stiftungen, die überwiegend öffentliche Zwecke verfolgen, kostenfrei.
- Kommunale Stiftung; Informationen zur Rechtsaufsicht
- Stiftung; Beantragung der Anerkennung
- Stiftungsverzeichnis; Einsicht
- Stiftung; Informationen zur Rechtsaufsicht
- Stiftung; Beantragung der Genehmigung bestimmter Rechtsgeschäfte
- Stiftung; Mitteilung bei Änderung der Zusammensetzung der Organe
- Stiftung; Beantragung einer Vertretungsbescheinigung
- Stiftung; Beantragung der Genehmigung einer Satzungsänderung