Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern gewährt eine Zuwendung zur Förderung der Integration in Ausbildung und Arbeit von Menschen mit Fluchthintergrund sowie Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen.
Zweck
Die Integration in Ausbildung und Arbeit ist ein zentrales Element für gelingende Integration und gehört zu den Kernzielen bayerischer Integrationspolitik.
Gegenstand
Gefördert wird die Beschäftigung von Fachkräften zur Unterstützung der Integration der Zielgruppe in Ausbildung und Arbeit.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger (antragsberechtigt) ist jeder rechtsfähige Träger, der entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung über einen längeren Zeitraum durchgeführt hat. Dazu können auch Kommunen gehören. Jobcenter nach § 6a SGB II (Sozialgesetzbuch - Zweites Buch) und nach § 44b SGB II sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Förderfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben. Als Personalausgaben zählen nur die Personalausgaben der Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge oder der Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter. Die Sachausgaben dürfen 15 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben nicht überschreiten.
Höhe
Die Zuwendung erfolgt in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuwendungsempfänger hat einen angemessenen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu erbringen. Nicht zuwendungsfähige Ausgaben müssen durch Eigen- oder Drittmittel aufgebracht werden. Diese dürfen weder den Ausgaben der Maßnahme zugeschlagen noch bei den im Finanzierungsplan vorzusehenden Eigenmitteln angesetzt werden. Eigenleistungen können Eigenmittel nicht ersetzen.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, Beschäftigung
Ansprechpartner
Kluge, Christiane
Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Telefon +49 (0)941 5680-1386
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail christiane.kluge@reg-opf.bayern.de
Simmel, Anja
Telefon +49 (0)941 5680-1312
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail anja.simmel@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
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Die Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter müssen fachlich qualifiziert sein. Die Qualifikationsanforderungen sind im Einzelnen der Förderrichtlinie zu entnehmen. Zudem ist darauf zu achten, dass bayernweit eine bedarfsorientierte Angebotsstruktur erreicht wird.
Antragstellung
Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen aktuellen arbeitsmarkpolitischen Stellungnahmen der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit in Abstimmung mit den Jobcentern und beim Erstantrag mit mindestens einem Unterstützungsschreiben beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einzureichen.
Bewilligung
Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung.
Die weiteren Einzelheiten zur Antragstellung entnehmen Sie bitte der geltenden Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Wie empfehlen Ihnen, vor einer Antragstellung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (E-Mail: Sachgebiet-G2@stmi.bayern.de) Kontakt aufzunehmen.
Der Bewilligungszeitraum beträgt grundsätzlich drei Jahre und er gilt grundsätzlich für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Antragstellung erfolgt in der Regel vier bis fünf Monate vor Projektbeginn.
- Stellungnahme der örtlichen Agentur für Arbeit nach dem vorgegebenen Muster
- Bei einem Erstantrag: mindestens ein Unterstützungsschreiben
- Förderantrag für Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter
Sie können eine Förderung für Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge (AQ-Flü) sowie Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter (JB) online beantragen.
- Auszahlungsantrag für Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und JobbegleiterSie können online einen Auszahlungsantrag für Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter übermitteln.
- Verwendungsnachweis für Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und JobbegleiterSie können online einen Verwendungsnachweis für Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter übermitteln.
keine
- Arbeitsmarktfonds; Beantragung einer Zuwendung für Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung
- Flüchtlings- und Integrationsberatung; Beantragung einer Förderung
- Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung für besondere Maßnahmen nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie
- Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen; Beantragung einer Förderung
- Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung im Bereich der Wertevermittlung