Öffentlicher Linienverkehr; Beantragung von Genehmigungen und Ausnahmen
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit genehmigungspflichtig.
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 18 Informationspflicht der Genehmigungsbehörde
Verzeichnis der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen im Regierungsbezirk Oberpfalz