Internationaler Straßengüterverkehr; Beantragung der Transportgenehmigungen für Südosteuropa, Nordafrika und Nahost
Bitte beachten Sie:
Transportgenehmigungen für Südosteuropa, Nordafrika und Nahost werden ab dem 01.12.2024 nicht mehr von der Regierung der Oberpfalz ausgegeben. Die Aufgaben der Transportausgabestelle werden künftig für alle Länder zentral durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in Berlin erfüllt.
Genehmigungen für das Jahr 2025 können ab dem 01.12.2024 ausschließlich beim Bundesamt für Logistik und Mobilität
Johannisstraße 5-6, 10117 Berlin
Telefon: (030) 288 856 - 410
Fax: (030) 288 856 - 450
E-Mail: balm-berlin@balm.bund.de
Internet: www.balm.bund.de
beantragt werden.
Das Antragsformular wird ab dem 01.12.2024 auf der Webseite des BALM verfügbar sein: https://www.balm.bund.de/DE/Themen/Genehmigungen/BilateraleGenehmigungen/bilateralegenehmigungen_node.html
Anträge für Genehmigungen 2025 werden von der Regierung der Oberpfalz nicht mehr bearbeitet. Genehmigungen für das Jahr 2024 können noch bis 29.11.2024 bei der Regierung der Oberpfalz beantragt werden.
Deutsche Spediteure, die Waren nach Südosteuropa, Nordafrika und Nahost transportieren wollen, benötigen eine Erlaubnis der ausländischen Stelle (gilt auch für Transitfahrten).
Deutsche Spediteure, die Waren ins Nicht-EU-Ausland transportieren wollen, benötigen eine Erlaubnis der ausländischen Stelle. Der Regierung der Oberpfalz (= Transportausgabestelle) als nationale Genehmigungsbehörde steht ein Kontingent dieser im Ausland gültigen Genehmigungen zur Verfügung. Die Erteilung dieser Genehmigungen kann erfolgen, wenn der Unternehmer über eine im Inland gültige Güterkraftverkehrslizenz verfügt, er zuverlässig ist und das jeweilige Kontingent nicht erschöpft ist.
Entsprechendes gilt für den Transport von Hilfsgütern. Eine Privatperson benötigt hierfür allerdings keine EU-Lizenz.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung der Oberpfalz)
Transportgenehmigungen für Südosteuropa, Nordafrika und Nahost werden ab dem 01.12.2024 nicht mehr von der Regierung der Oberpfalz ausgegeben. Die Aufgaben der Transportausgabestelle werden künftig für alle Länder zentral durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in Berlin erfüllt. Genehmigungen für das Jahr 2025 können ab dem 01.12.2024 ausschließlich beim Bundesamt für Logistik und Mobilität Johannisstraße 5-6, 10117 Berlin Telefon: (030) 288 856 - 410 Fax: (030) 288 856 - 450 E-Mail: balm-berlin@balm.bund.de Internet: www.balm.bund.de beantragt werden. Das Antragsformular wird ab dem 01.12.2024 auf der Webseite des BALM verfügbar sein: https://www.balm.bund.de/DE/Themen/Genehmigungen/BilateraleGenehmigungen/bilateralegenehmigungen_node.html Anträge für Genehmigungen 2025 werden von der Regierung der Oberpfalz nicht mehr bearbeitet. Genehmigungen für das Jahr 2024 können noch bis 29.11.2024 bei der Regierung der Oberpfalz beantragt werden.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe
Ansprechpartner
Dorfner, Markus
Internationale Gütertransporte
Telefon +49 (0)941 5680-1325
Fax +49 (0)941 5680-1388
E-Mail transportgenehmigungen@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Hausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Die Genehmigung wird einem Unternehmer erteilt, der in dem Staat, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, zum grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr für andere zugelassen ist und über den keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen seine persönliche Zuverlässigkeit ergeben. Sie ist nicht übertragbar.
Die Erteilung erfolgt für einen bestimmten Zeitraum, mindestens einen Kalendertag. Die Zahl der Fahrten, die innerhalb dieses Zeitraumes durchgeführt werden dürfen, kann begrenzt werden.
Entsprechendes gilt für den Transport von Hilfsgütern.
Der Antrag kann schriftlich, per Fax oder auf elektronischem Weg eingereicht werden.
2 bis 3 Tage
- Kopie der EU-Lizenz (für Spediteure, die dem Güterkraftverkehrsgesetz unterliegen)
- Anmeldung zum Werkverkehr
- Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr - Antrag auf Genehmigung
Sie können die Erteilung einer Einzelfahrtgenehmigung, Dreiländerverkehrsgenehmigung oder Jahresgenehmigung für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr online beantragen.
Einzelfahrtengenehmigung: 10,00 bzw. 12,00 EUR
Jahresgenehmigung: 105,00 EUR
Hilfsgütertransporte: kostenfrei