Internationaler Straßengüterverkehr; Beantragung der Transportgenehmigungen für Südosteuropa, Nordafrika und Nahost

Bitte beachten Sie:

Transportgenehmigungen für Südosteuropa, Nordafrika und Nahost werden ab dem 01.12.2024 nicht mehr von der Regierung der Oberpfalz ausgegeben. Die Aufgaben der Transportausgabestelle werden künftig für alle Länder zentral durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in Berlin erfüllt.

Genehmigungen für das Jahr 2025 können ab dem 01.12.2024 ausschließlich beim Bundesamt für Logistik und Mobilität

Johannisstraße 5-6, 10117 Berlin
Telefon:   (030) 288 856 - 410
Fax:          (030) 288 856 - 450
E-Mail:     
Internet:    www.balm.bund.de

beantragt werden.

Das Antragsformular wird ab dem 01.12.2024 auf der Webseite des BALM verfügbar sein: https://www.balm.bund.de/DE/Themen/Genehmigungen/BilateraleGenehmigungen/bilateralegenehmigungen_node.html

Anträge für Genehmigungen 2025 werden von der Regierung der Oberpfalz nicht mehr bearbeitet. Genehmigungen für das Jahr 2024 können noch bis 29.11.2024 bei der Regierung der Oberpfalz beantragt werden.

Deutsche Spediteure, die Waren nach Südosteuropa, Nordafrika und Nahost transportieren wollen, benötigen eine Erlaubnis der ausländischen Stelle (gilt auch für Transitfahrten).