Fahrlehrerwesen; Beantragung der Prüfung der Geeignetheit der Methoden und Medien einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme

Die Prüfung der Geeignetheit der Methoden und Medien einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme, sofern andere als die in Anlage 16 der Fahrerlaubnisverordnung genannten Lehr- und Lernmethoden oder Medien eingesetzt werden erfolgt auf Antrag.