Fahrlehrerwesen; Beantragung der Prüfung der Geeignetheit der Methoden und Medien einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme
Die Prüfung der Geeignetheit der Methoden und Medien einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme, sofern andere als die in Anlage 16 der Fahrerlaubnisverordnung genannten Lehr- und Lernmethoden oder Medien eingesetzt werden erfolgt auf Antrag.
Das Fahreignungsseminar im Sinne des § 4a Straßenverkehrsgesetz (StVG) besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. DIe Teilmaßnahmen sind durch gegenseitige Information der jeweiligen Seminarleiter aufeinander abzustimmen.
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme zielt auf die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, die Anregung zur Selbstreflexion sowie die Entwicklung von Verhaltensvarianten ab und umfasst zwei Module.
Es existiert ein Rahmenlehrplan für die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (Anlage 16 der Fahrerlaubnisverordnung). Dieser beinhaltet Lehr-Lernziele, Lehr-Lerninhalte, Lehr-Lernmethoden sowie einzusetzende Medien/Materialien.
Neben den dort genannten Lehr- und Lernmethoden und Medien dürfen auch Methoden und Medien eingesetzt werden, die den gleichen Lernerfolg gewährleisten.
Die Bewertung alternativer Lehr- und Lernmethoden oder Medien obliegt der Regierung der Oberpfalz.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe
Ansprechpartner
Groitl, Verena
Telefon +49 (0)941 5680-1466
Fax +49 (0)941 5680-91466
E-Mail FahrlG@reg-opf.bayern.de
Holzer, Simone
Telefon +49 (0)941 5680-1326
Fax +49 (0)941 5680-91326
E-Mail FahrlG@reg-opf.bayern.de
Peither, Maximilian
Telefon +49 (0)941 5680-1496
Fax +49 (0)941 5680-91496
E-Mail FahrlG@reg-opf.bayern.de
Senft, Robert
Telefon +49 (0)941 5680-1318
Fax +49 (0)941 5680-91318
E-Mail FahrlG@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Hausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Die Geeignetheit alternativer Lehr- und Lernmethoden oder Medien für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird festgestellt, wenn das vorgelegte Konzept den gleichen Lernerfolg gewährleistet.
Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen.
Die Regierung der Oberpfalz kann zur Bewertung der Geeignetheit der Methoden und Medien ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten einer für die Bewertung geeigneten Stelle einholen.
Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die Geeignetheit der Methoden und Medien in Form eines Bescheides festgestellt.
Die übrigen Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden erhalten einen Abdruck des Bescheids.
ca. 1 bis 2 Monate
- Angaben zum Antragsteller
(ggf. Fahrlehrerschein (mit Seminarerlaubnis), Fahrschulerlaubnis, Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister, anderweitige Anerkennungen) - ausgearbeitetes Konzept (Methoden & Medien)
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Gebühren und Auslagen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
- § 42 Abs. 2 (i.V.m. Anlage 16) Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 46 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
- § 4a Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 16 Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk)