Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen (für Seminarerlaubnis Aufbauseminar)
Die Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen für die Seminarerlaubnis Aufbauseminar erfolgt auf Antrag.
Um für die Leitung der Einweisungslehrgänge für Bewerber für die Seminarerlaubnis Aufbauseminar berechtigt zu sein, muss an einem Einführungsseminar für Lehrgangsleitungen teilgenommen werden.
Die Träger dieser Seminare bedürfen einer Anerkennung durch die Regierung der Oberpfalz.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Schienen- und Straßenverkehr
Ansprechpartner
Ansprechpartner Fahrlehrerwesen
Telefon +49 (0)941 5680-1302
Fax +49 (0)941 5680-91302
E-Mail wirtschaft@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle TerminvereinbarungenHausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Die Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen (Aufbauseminar) wird erteilt, wenn
- ein sachgerechter Seminarplan vorgelegt wird, der die Inhalte der Einweisungslehrgänge nach § 13 Abs. 3 DV-FahrlG erkennbar werden lässt (vgl. § 48 Satz 2 FahrlG),
- geeignete Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die in der Lage sind, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln,
- die erforderlichen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
- keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.
Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen.
Ggf. wird sich zur (wissenschaftlichen) Beurteilung des vorgelegten Seminarplans "geeigneter" Personen/Stellen bedient.
Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Anerkennung in Form eines Bescheides ausgesprochen.
Die übrigen Regierungen erhalten den Bescheid zudem in Abdruck.
ca. 1 bis 2 Monate
- Angaben zum Antragsteller
(ggf. Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister, anderweitige Anerkennungen) - Verzeichnis der Lehrkräfte sowie Nachweise bzgl. deren Qualifikation/Eignung
(ggf. beruflicher Lebenslauf, Fahrlehrerschein (mit Seminarerlaubnis), Führerschein, Studium, Teilnahme am Einführungsseminar für Lehrgangsleitungen, Auskunft aus dem Fahreignungsregister) - Angaben zum Lehrmaterial / zu den Lehrmitteln
- Angaben zu den Unterrichtsräumen
(ggf. Plan/Grundriss, Bilder, Angaben zur Ausstattung, Mietvertrag/Nutzungsüberlassung) - Seminarplan
- ggf. sind noch weitere Unterlagen im Einzelfalls erforderlich
(z. B. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister)
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Gebühren:102,00 bis 358,00 EUR (abhängig vom Verwaltungsaufwand)
Auslagen (für den Sachverständigen der Regierung der Oberpfalz und ggf. für PZU) werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
- § 14 Abs. 2 letzter Halbsatz Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG)
- § 48 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
- § 35 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 16 Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)