Fahrlehrerwesen; Beantragung der Genehmigung des Rahmenlehrplans für die Basisausbildung zur pädagogisch erweiterten Überwachung
Der Rahmenlehrplan für die Basisausbildung zur pädagogisch erweiterten Überwachung muss genehmigt werden.
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Der Rahmenlehrplan für die Basisausbildung zur pädagogisch erweiterten Überwachung muss genehmigt werden.
Das von der Regierung der Oberpfalz - als die für die Fahrschulüberwachung in Bayern zuständige Behörde - eingesetzte und mit der Beurteilung der pädagogischen Qualität betraute Überwachungspersonal (Sachverständige) muss an einer mindestens neuntägigen Basisausbildung zur pädagogisch erweiterten Überwachung teilgenommen haben.
Der Rahmenlehrplan für diese Basisausbildung bedarf der Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz.
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:30 Uhr |
DI | 08:00 - 16:30 Uhr |
MI | 08:00 - 16:30 Uhr |
DO | 08:00 - 16:30 Uhr |
FR | 08:00 - 13:00 Uhr |
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Die Genehmigung des Rahmenlehrplans für die Basisausbildung wird erteilt, wenn
Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen.
Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Genehmigung in Form eines Bescheides ausgesprochen.
Die übrigen Regierungen erhalten den Bescheid zudem in Abdruck.
ca. 1 bis 3 Monate
Die Genehmigung des Rahmenlehrplans für die Basisausbildung zur pädagogisch erweiterten Überwachung gilt im gesamten Bundesgebiet.
Gebühren und Auslagen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.