Fahrlehrerwesen; Beantragung der Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems
Die Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems erfolgt auf Antrag.
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Die Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems erfolgt auf Antrag.
Die Regierung der Oberpfalz ist in Bayern die für die Fahrschulüberwachung zuständige Behörde.
Von der gesetzlich normierten wiederkehrenden Überwachung ("...mindestens alle zwei Jahre...") kann abgesehen werden, wenn sich die in § 51 Abs. 1 Fahrlehrergesetz genannten Einrichtungen oder Personen einem Qualitätssicherungssystem angeschlossen haben.
Das Qualitätssicherungssystem bedarf der Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:30 Uhr |
DI | 08:00 - 16:30 Uhr |
MI | 08:00 - 16:30 Uhr |
DO | 08:00 - 16:30 Uhr |
FR | 08:00 - 13:00 Uhr |
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Die Genehmigung des Qualitätssicherungssystems wird erteilt, wenn
Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen.
Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Genehmigung in Form eines Bescheides ausgesprochen.
Die übrigen Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden erhalten einen Abdruck des Bescheids.
ca. 3 Monate
Gebühren und Auslagen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.