Begutachtungsstellen für Fahreignung; Beantragung der amtlichen Anerkennung
Die Regierung der Oberpfalz erteilt die amtliche Anerkennung der Begutachtungsstellen für Fahreignung.
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Die Regierung der Oberpfalz erteilt die amtliche Anerkennung der Begutachtungsstellen für Fahreignung.
Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen hierfür die körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen (Fahreignung). Hat die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung eines Bewerbers, wird dieser durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung überprüft. Eignungszweifel können vorliegen z. B. bei Schwerhörigkeit, Herzrhythmusstörungen aber auch Alkoholmissbrauch und Einnahme von Betäubungsmitteln.
Die Begutachtung der Fahreignung wird von Begutachtungsstellen für Fahreignung durchgeführt, die hierfür amtlich anerkannt sein müssen.
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:30 Uhr |
DI | 08:00 - 16:30 Uhr |
MI | 08:00 - 16:30 Uhr |
DO | 08:00 - 16:30 Uhr |
FR | 08:00 - 13:00 Uhr |
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Der Antragsteller stellt den schriftlichen Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.
6 - 8 Wochen
Anforderungen an den medizinischen Gutachter
Anforderungen an den psychologischen Gutachter
Rahmengebühr: 128,00 bis 2 556,00 €
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.