Sachgebiet 24 - Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
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Die Landes- und Regionalplanung arbeitet an einer dauerhaften nachhaltigen, vorsorgenden und konkurrenzfähigen Entwicklung Bayerns arbeiten. Nachhaltigkeit ist dabei sowohl Begrenzung als auch positiver Anspruch und Herausforderung. Dies trifft gleichrangig für die ökologischen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Belange zu.
Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist über die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) neu definiert worden. Die höhere Landesplanungsbehörde an der Regierung der Oberpfalz muss bei ihren Stellungnahmen zu Planungen im Bereich der Oberpfalz dieses Prinzip beachten.
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Die höhere Planungsbehörde regelt über die Regionalpläne der Regionen Oberpfalz-Nord (6) und Regensburg (11) unter anderem
- die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den Hochwasserschutz
- die Ausweisung von landschaftlichen Vorbehaltsgebieten, in denen den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zukommt (Begrenzung der Landschaftszersiedlung)
- die Begrenzung und Ordnung der Rohstoffgewinnung durch die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen
- die Begrenzung und Ordnung der Windenergienutzung über die Ausweisung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie und sog. TABU-Zonen
- die Ausweisung von Bannwaldgebieten sowie regionalen Grünzügen und Trenngrün
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Zentrale Orte sind Gemeinden, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl, ihrer Lage im Raum, ihrer Funktion und ihrer infrastrukturellen Ausstattung Schwerpunkte des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens im Freistaat Bayern bilden. Sie übernehmen Versorgungsaufgaben für ihre Umgebung, bündeln Einrichtungen der Daseinsvorsorge und tragen somit komplementär zur Gewährleistung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Fläche bei. Die gemeinsame Funktionsausübung durch interkommunale Zusammenarbeit im Zentrale-Orte-Verbund ist eine innovative Form der Wahrnehmung zentralörtlicher Aufgaben.
Das Zentrale-Orte-System bildet mit seinem hierarchischen und arbeitsteiligen Charakter die Grundlage einer nachhaltigen Raumentwicklung. Die Bündelung überörtlich bedeutsamer öffentlicher und privater Versorgungseinrichtungen und deren räumliche Konzentration bietet unter wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten Vorteile für
- die Bürger (kurze Wege bei Nutzung mehrerer Einrichtungen),
- die Anbieter der Einrichtungen (erhöhte Frequentierung und Attraktivität der zentralörtlichen Einrichtung),
- die ÖPNV-Betreiber (Bündelung des Nachfragepotenzials),
- die Umwelt (weniger Verkehr, geringere Freiflächeninanspruchnahme) sowie
- Wirtschaft und Unternehmen (Fühlungsvorteile).
Insofern ist das Zentrale-Orte-System - unabhängig von Wachstum oder Schrumpfung - ein geeignetes Instrument, um die Entwicklung und Erhaltung unserer Heimat zu steuern und einen Beitrag zur Kosteneinsparung öffentlicher Haushalte zu leisten.
In Bayern gliedert sich das Zentrale-Orte-System gemäß LEP, Kapitel 2 in drei aufeinander aufbauende Stufen, die je nach Bedeutung unterschiedliche Angebote an Einrichtungen der Daseinsvorsorge vorhalten. Darüber hinaus unterscheidet man im Hinblick auf deren Größenordnung und überregionale Bedeutung bzw. (hochrangige) Entwicklungsfunktion noch Regionalzentren und Metropolen.
Die bayerischen Mittel-, Ober- und Regionalzentren sowie Metropolen sind im LEP festgesetzt, die Grundzentren (ehemals Unter- und Kleinzentren) werden durch die Regionalplanung ausgewiesen.