Baurecht; Einreichung einer Eingabe oder Beschwerde
Bürger können sich sowohl mit Eingaben als auch mit Beschwerden zum Bauordnungs- und Bauplanungsrecht an die örtlich zuständige Regierung als höhere Bauaufsichtsbehörde wenden.
Den Regierungen obliegt die Aufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden (Landratsämter und Kreisfreie Städte sowie Große Kreisstädte und Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden durch Rechtsverordnung übertragen wurden).
Im Rahmen dieser Aufsicht können sich die Bürger sowohl mit Eingaben wie auch mit Aufsichtsbeschwerden über die unteren Bauaufsichtsbehörden an die örtlich zuständige Regierung wenden.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 32 - Planfeststellung Straßenrecht, Bau- und Vergaberecht
Ansprechpartner
Baierl, Gerhard - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1405
E-Mail bauwesen@reg-opf.bayern.de
Hauser, Sabine - stellvertretende Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)941 5680-1425
E-Mail bauwesen@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
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