Sachgebiet 35 - Wohnungswesen
Das Sachgebiet 35 ist Förderstelle für alle Programme der Wohnraumförderung des Landes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften und private Investoren und fördern den Neu- und Umbau sowie den Ersterwerb von Mietwohnungen.
Ebenso zählt das Förderprogramm zur Modernisierung von Mietwohnungen und Pflegeplätzen in stationären Altenpflegeeinrichtungen zum Aufgabengebiet. Das Sachgebiet betreut die Modellvorhaben des Landes im Rahmen des experimentellen Wohnungsbaus, unterstützt durch Beihilfen die Anpassung von bestehendem Mietwohnraum für behinderte Menschen und fördert den Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung im Rahmen des Landesbehindertenplans (soweit nicht SG 13).
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zuständig für die Abwicklung der Kommunalinvestitionsprogramme KIP I und KIP-S des Bundes zur Modernisierung von Schulen, Kindergärten und Rathäusern.
Regierung der Oberpfalz
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:30 Uhr |
DI | 08:00 - 16:30 Uhr |
MI | 08:00 - 16:30 Uhr |
DO | 08:00 - 16:30 Uhr |
FR | 08:00 - 13:00 Uhr |
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
- Seidel, Oliver - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1428
Regierung der Oberpfalz
- K
- Kleingärtnerorganisation; Beantragung der Gemeinnützigkeit
- Kleingärtnerorganisation; Prüfung der Geschäftsführung
- Kommunaler Wohnungsbau; Beantragung einer Förderung
- Kommunalinvestitionen; Beantragung einer Förderung zur Verbesserung der Schulinfrastruktur
- M
- Mietwohnungen; Beantragung einer Förderung für Neu- und Umbaumaßnahmen
- Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
- Mietwohnungen und Pflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Modernisierungsmaßnahmen
Weiterführende Informationen
-
Die Förderung zielt auf den Erhalt von Schwimmbädern, um Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, das Schwimmen gefahrlos zu erlernen. Gefördert werden die Sanierungskosten von Schwimmbecken, Umkleiden und Technikbereichen.
Um die Unterhaltskosten zu reduzieren können damit zusammenhängend auch Rückbaumaßnahmen und Flächenreduzierungen bezuschusst werden.
Der Fördersatz beträgt durchschnittlich 25 % und kann sich je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Kommune und bei interkommunaler Zusammenarbeit auf bis zu 55 % erhöhen.
Für das Haushaltsjahr 2019 stehen für die Oberpfalz 3,1 Mio. Euro zur Verfügung. Interessierte Kommunen können für ihre Maßnahmen innerhalb der Laufzeit des Programms jederzeit Förderanträge stellen. Eine Förderung von Maßnahmen erfolgt in der Reihenfolge, in der die vollständigen Antragsunterlagen im Sachgebiet 35 vorliegen und soweit die jährlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Antragsunterlagen
- Richtlinien für das Sonderförderprogramm zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder in Bayern (Sonderprogramm Schwimmbadförderung – SPSF)
- Muster 1a zu Art. 44 BayHO - Zuwendung - Antrag
- Muster 2 zu Art. 44 BayHO - Finanzielle Verhältnisse
- Erforderliche Antragsunterlagen
- Bestätigung der Fördervoraussetzungen
Hinweis: Wir bitten darum die Antragsunterlagen parallel auch in elektronischer Form vorzulegen.
Weitere Informationen beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr unter Sonderprogramm Schwimmbadförderung SPSF.
-
► Die bayernweite Leistungsbeschreibung zum Thema Kommunalinvestitionen, alle anhängigen Formulare und Rechtsgrundlagen finden Sie hier.
_______
Das Förderprogramm gemäß IMBek vom 07.10.2015 diente der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Förderung erfolgte als Projektförderung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben. Für die Oberpfalz stehen dafür ca. 50,8 Mio. Euro zur Verfügung.
- Gegenstand der Förderung
- Energetische Sanierung von
- Einrichtungen frühkindlicher Infrastruktur
- Kommunalen Einrichtungen der Schulinfrastruktur
- Kommunalen Museen und kommunalen Einrichtungen der Weiterbildung
- Kommunalen sozialen Einrichtungen (Mehrgenerationenhäuser, Bürger- und Jugendzentren …)
- Kommunalen Verwaltungsgebäuden
- Maßnahmen zum Abbau von baulichen Barrieren in den o.g. Einrichtungen und Gebäuden
- Städtebauliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum
- Städtebauliche Maßnahmen zur Revitalisierung von innerörtlichen Leerständen
- Aktueller Verfahrensstand
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens konnten 90 Kommunen mit je einer Maßnahme in das Förderprogramm aufgenommen werden.
-
65 Schulen der Oberpfalz erhielten eine Förderung im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms Schulinfrastruktur (KIP-S). Der Bund stellte 3,5 Milliarden Euro zur Sanierung schulischer Infrastruktur in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung. Auf Bayern entfielen davon 293 Millionen Euro, auf die Oberpfalz 43,6 Millionen Euro. Der Fördersatz bei diesem Programm lag bei bis zu 90 %.
70 antragsberechtigte Kommunen der Oberpfalz hatten sich fristgerecht mit insgesamt 92 Projekten beworben. Das beantragte Investitionsvolumen betrug fast 120 Mio Euro und zeigte somit eine deutliche Überzeichnung des Programms.
In der Auswahlphase wurden die Projekte einzeln nach fachlichen und finanziellen Kriterien bewertet und so in eine Reihenfolge gebracht. Die Entscheidung über die Aufnahme in das Förderprogramm wurde dabei durch einen Beirat vorgenommen, in dem die kommunalen Spitzenverbände und der Behindertenbeauftragte der Oberpfalz vertreten waren. Letztlich konnte die Fördersumme auf 65 Projekte verteilt werden.
Liste der geförderten Projekte in der Oberpfalz
Die zugesagten Projekte mit der jeweiligen möglichen Fördersumme können nachfolgender Liste entnommen werden. Für die ausgewählten Projekte ist bis Ende Januar 2019 ein Förderantrag zu stellen oder im Bedarfsfall ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zu beantragen. Alle Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2022 vollständig baulich abgenommen werden. Zuwendungen können nach dem 31. Dezember 2023 nach diesem Förderprogramm nicht mehr zur Auszahlung angeordnet werden, so dass später anfallende Ausgaben die Förderempfänger alleine zu tragen haben.
Bekanntmachung RichtlinienWeiterführende Informationen beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr