Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen - Neuauflage 2021 (FILS-R-N)
Der Freistaat Bayern fördert Investitionskosten für die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten und dezentralen Luftreinigungsgeräten. Zuwendungsempfänger sind kommunale Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen.
Die Förderrichtlinie FILS-R-N sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Gefördert werden können Beschaffungen, die nicht vor dem 1. Mai 2021 erfolgt sind bzw. bis spätestens zum 30. Juni 2022 erfolgen werden.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, SchulrechtHausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgE-Mail
fils-r@reg-opf.bayern.de
Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe werden über ein Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert. Die Förderrichtlinie finden Sie in der Veröffentlichung der Bayerischen Staatsregierung vom 14. Juli 2021.
Wir weisen auch auf das Förderprogramm des Bundes für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen hin. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.