Alltagskompetenzen - Schulen fürs Leben; Beantragung einer Förderung für Maßnahmen an nichtstaatlicher Schule
Nichtstaatliche Schulen können im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen - Schule fürs Leben“ eine Förderung für Praxiswochen bzw. Praxismodule beantragen.
Im Rahmen des Konzepts arbeitet die gesamte Schulfamilie fächerübergreifend und mit qualifizierten externen Partnerinnen und Partnern zusammen. Inhaltlich umfassen die „Alltagskompetenzen - Schule fürs Leben“ den gesamten Bereich der Alltagskompetenzen und Lebensökonomie mit den Handlungsfeldern Gesundheit, Ernährung, Haushaltsführung, Selbstbestimmtes Verbraucherverhalten, Umweltverhalten und Digital handeln.
Zweck
Gefördert werden Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts „Alltagskompetenzen - Schule fürs Leben“ für Schülerinnen und Schüler kommunaler Schulen sowie privater Ersatzschulen im Rahmen von Projektwochen insbesondere in Verbindung mit Fachvorträgen und Exkursionen.
Gegenstand
Zuwendungsfähig ist die Durchführung von Projektwochen gemäß dem Konzept „Alltagskompetenzen - Schule fürs Leben“ an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Förderschulen, Wirtschaftsschulen und Schulen besonderer Art in Form je einer Projektwoche im Verlauf der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie der Jahrgangsstufen 5 bis 9.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Träger kommunaler Schulen sowie die Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind Ausgaben zur Durchführung der Projektwochen bzw. Projektmodule für:
- Honorare für externe Partner und Fachkräfte
- Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler zu außerschulischen Lernorten im Rahmen von Unterrichtsgängen und Exkursionen
- Sachkosten (Materialien, Lebensmittel etc.)
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als nicht zurückzahlbarer einmaliger Zuschuss bzw. Zuweisung (Projektförderung) in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die maximale Förderhöhe für eine Einzelschule pro Schuljahr ergibt sich rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 multipliziert mit 100 Euro. Dieser Betrag steht insgesamt für Projekte aller Klassen in einer gewählten Jahrgangsstufe zur Verfügung, in der die Projektwoche stattfindet.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht
Ansprechpartner
Ansprechpartner Schulrecht
Telefon +49 (0)941 5680-0
E-Mail schulrecht@reg-opf.bayern.de
Scherm, Marianne - Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)941 5680-1585
Fax +49 (0)941 5680-91585
E-Mail schulrecht@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Hausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
- An der Schule wird eine Projektwoche für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 durchgeführt.
- Die Projektwoche wird an fünf zusammenhängenden Tagen oder im Rahmen mehrtägiger Projektmodule (zweigeteilt auf einen zweitägigen- und einen dreitägigen Projektblock) umgesetzt.
- Die Durchführung der Projektwochen erfolgt unter Einbeziehung qualifizierter externer Experten und außerschulischer Lernorte, z. B. in Form von Kooperationen mit Bauernhöfen, Initiativen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz oder Aktionen zur Gesundheitserziehung. Dabei können Programme wie beispielsweise „Erlebnis Bauernhof“, „Landfrauen machen Schule“, „Ernährung macht Schule“, „Wissen wie’s wächst und schmeckt“, „Partnerschule Verbraucherbildung“, „Umweltschule in Europa“ oder „Landesprogramm für die gute, gesunde Schule Bayern“ eingebunden werden.
Übersicht über das Verfahren an nichtstaatlichen Schulen:
- Planung der Projektwoche durch Schule
- Weitergabe des Konzepts an den Schulträger
- Antragsstellung und Versand des Antragsformulars durch Schulträger per E-Mail an die zuständige Regierung bis spätestens 15. November.
- Bewilligung durch die Regierung
- Durchführung der Projektwoche (bevorzugt fünf zusammenhängende Tage im Laufe des Schuljahres, alternativ zweigeteilt) in allen Klassen einer von der Schulleitung festgelegten Jahrgangsstufe (Jahrgangsstufen 1 - 4 bzw. 5 - 9) bis Ende Juli.
- Weitergabe der Informationen zur erfolgten Durchführung der Projektwochen von den Schulen an den Schulträger zur Erstellung des Verwendungsnachweises durch Schulträger; Versand des Verwendungsnachweises per Mail innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.
- Nach Vorlage der Verwendungsbestätigung Veranlassung der Auszahlung der Zuwendungssumme an den Schulträger durch die Regierung (Möglichkeit der Beantragung einer Teilauszahlung, sofern Ausgaben belegt werden, die 50 % der Zuwendungssumme übersteigen)
Über „Weiterführende Links“ können Sie Hinweise zur Abwicklung (Sammlung der bisherigen kultusministeriellen Schreiben und Checklisten mit wichtigen Informationen zur Abwicklung etc.) sowie Formulare abrufen. Bitte beachten Sie dabei das unterschiedliche Vorgehen für staatliche bzw. für nichtstaatliche Schulen (kommunale Schulen und private Ersatzschulen), bevor Sie die Projektwochen planen, durchführen und Ihr zur Verfügung stehendes Budget abrufen. Damit vermeiden Sie eventuelle Nachfragen durch die Regierungen und Verzögerungen bei der Rechnungsbegleichung.
Schulträger von Schulen, die ihren Sitz in verschiedenen Regierungsbezirken haben, stellen jeweils einen gesonderten Antrag bei der jeweils zuständigen Regierung.
Die Projektwochen sind für kommunale Schulen verpflichtend durchzuführen.
Der Antrag ist durch den Schulträger mit dem elektronisch bereitgestellten Antragsformular (siehe unter „Formulare“) bis zum 15. November eines Jahres (Ausschlussfrist) bei der zuständigen Regierung einzureichen. Nachträglich eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektwoche ist bis Ende Juli eines Schuljahres durchzuführen.
Die Zuwendungsempfänger haben einen Verwendungsnachweis (ohne Vorlage von Belegen) nach dem vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereitgestellten Muster (siehe unter „Formulare“) spätestens nach sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der zuständigen Regierung vorzulegen.
Keine
- Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen - Schule fürs Leben“ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R) - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen - Schule fürs Leben“ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R) vom 10. November 2021 (BayMBl. Nr. 824), die durch Bekanntmachung vom 31. März 2022 (BayMBl. Nr. 227) geändert worden ist.