Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Versetzung in den Ruhestand und des Hinausschiebens des Ruhestandeintritts
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) können bereits vor dem gesetzlichen Ruhestand eine Versetzung in den Ruhestand und auch das Hinausschieben des Ruhestandeintritts beantragen.
Gesetzlicher Ruhestand
Seit der Anhebung der Altersgrenzen treten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ab dem Geburtsjahr 1964 grundsätzlich mit Ablauf des Schulhalbjahres bzw. Schuljahres in den Ruhestand, in dem sie das 67. Lebensjahr vollenden. Für die Geburtenjahrgänge 1947 bis 1963 wird die Altersgrenze schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.
Antragsruhestand
Es besteht die Möglichkeit, auf Antrag nach Vollendung des 64. Lebensjahres (ohne Schwerbehinderung), bzw. nach Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Schwerbehinderung), in den Ruhestand versetzt zu werden.
Hinausschieben des Ruhestandes
Wenn die Fortführung der Dienstgeschäfte im dienstlichen Interesse liegt, kann der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag über die gesetzlich festgesetzte Altersgrenze für eine bestimmte Frist, die jeweils ein Jahr nicht übersteigen darf, höchstens jedoch um insgesamt drei Jahre, hinausgeschoben werden.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 43 - Schulpersonal
Ansprechpartner
Bierlmeier, Benjamin
Verwaltungskräfte an FS und BS; Pflegekräfte; Heilpädagogische Förderlehrer; Heilpädagogische Unterrichtshilfen
Telefon +49 (0)941 5680-0
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail benjamin.bierlmeier@reg-opf.bayern.de
Ditz, Clemens - Arbeitsbereichsleiter
Beamte; Funktionsstellenbesetzungen; Sonderurlaub
Telefon +49 (0)941 5680-1131
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail clemens.ditz@reg-opf.bayern.de
Fischer, Renate
Beamte an Berufsschulen und Wirtschaftsschulen
Telefon +49 (0)941 5680-1129
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail renate.fischer@reg-opf.bayern.de
Heilmeier, Sandra
Tarifbeschäftigte Grund-, Mittel-, und Förderschulen
Telefon +49 (0)941 5680-1128
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail sandra.heilmeier@reg-opf.bayern.de
Hendlmeier, Beate
Beamte an Grund- und Mittelschulen
Telefon +49 (0)941 5680-1125
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail beate.hendlmeier@reg-opf.bayern.de
Hiebl, Sabine
Päd. Unterstützungskräfte; Differenzierungskräfte; Drittkräfte; Sprach- und Lernpraxis; Arbeitszeugnisse; Reise-, Umzugskosten; Trennungsgeld
Telefon +49 (0)941 5680-1154
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail sabine.hiebl@reg-opf.bayern.de
Premm, Britta - Arbeitsbereichsleiterin
Tarifbeschäftigte an BS; Verwaltungskräfte an GS und MS, staatl. Schulämtern; Schulsozialpädagogen; Abstellungsverträge
Telefon +49 (0)941 5680-1126
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail britta.Premm@reg-opf.bayern.de
Wedlich, Constantin
Beamte an Förderschulen, Grund- und Mittelschulen
Telefon +49 (0)941 5680-0
Fax +49 (0)941 5680-1199
Winkelmeier, Sabine
Beamte an Grund- und Mittelschulen; Telekolleg
Telefon +49 (0)941 5680-1522
Fax +49 (0)941 5680-1599
E-Mail sabine.winkelmeier@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
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93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Beamte an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schule für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) müssen den Antrag auf Versetzung in den Ruhestand und den Antrag auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts bei der zuständigen Regierung einreichen.
Der Antrag ist 6 Monate vor Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand bzw. vor Beginn des beantragten Ruhestandstermins zu stellen.