Sachgebiet 53 - Gesundheit
Das Sachgebiet 53 klärt Fachfragen der sieben Oberpfälzer Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte aus den Bereichen Infektionsschutz, Trink- und Badewassers sowie der Krankenhaushygiene gemäß den rechtlichen Vorschriften und sorgt für eine einheitliche Umsetzung der Vorgaben in der Oberpfalz.
Es ist zuständig bei der Mitwirkung bzw. fachlichen Entscheidung in Personalangelegenheiten der nachgeordneten Stellen der Gesundheitsverwaltung sowie bei der Untersuchung zur Klärung der Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten des Freistaates Bayern.
Die Mitarbeiter koordinieren die Maßnahmen in der Krankenhausplanung, der Prävention und dem Schwerpunkt Schwangerenberatung.
Im Prüfungswesen für die Gesundheitsfachberufe (mit Ausnahme Altenpflege) wird der verwaltungsrechtliche Teil sowie die fachliche Umsetzung der Prüfungen nach den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen betreut und beaufsichtigt.
Es werden Berufsurkunden für hier erworbene Abschlüsse und ausländischen Antragstellern geprüft und erteilt.
Regierung der Oberpfalz
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:30 Uhr |
DI | 08:00 - 16:30 Uhr |
MI | 08:00 - 16:30 Uhr |
DO | 08:00 - 16:30 Uhr |
FR | 08:00 - 13:00 Uhr |
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
- Baumer, Andrea
Telefon +49 (0)941 5680-1638
E-Mailberufsanerkennung@reg-opf.bayern.de - Dr. Endres-Akbari, Christine - Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)941 5680-1640
- Modler, Gerd
Telefon +49 (0)941 5680-1643
E-Mailberufsanerkennung@reg-opf.bayern.de - Schilcher, Sabine
Telefon +49 (0)941 5680-1642
E-Mailberufsanerkennung@reg-opf.bayern.de vormittagsSprechzeiten
MO 08:00 - 12:00 Uhr DI 08:00 - 12:00 Uhr MI 08:00 - 12:00 Uhr DO 08:00 - 12:00 Uhr FR 08:00 - 12:00 Uhr - Spahn, Marianne
Koordinierende Sozialpädagogin und Präventionsmanagerin
Telefon +49 (0)941 5680-0
E-Mailmarianne.spahn@reg-opf.bayern.de
Regierung der Oberpfalz
- E
- Einrichtungen für generalistische Pflegeausbildung; Überprüfung der Geeignetheit
- Europäischer Berufsausweis; Beantragung
- G
- Gesundheitsberichterstattung; Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse
- Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland
- Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Zweitschrift eines Zeugnisses oder einer Urkunde
- Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Gesundheitsfachberufe; Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten
Aktuelles
Masern-Schutzimpfung dringend empfohlen
Nachdem es seit etwa 2005 im Bundesgebiet und auch im Freistaat Bayern immer wieder zu größeren Masernausbrüchen kommt, ist es ratsam, allgemein auf mögliche Impflücken aufmerksam zu machen bzw. zu einer Überprüfung des aktuellen Impfschutzes gegen Masern aufzurufen. Denn an den Masern erkranken nicht nur Klein- und Schulkinder, sondern auch jüngere und erwachsene Mitbürgerinnen und Mitbürger. Grundsätzlich muss muss man bei Personen jenseits des Kindesalters auch sehr oft mit einem schwereren Verlauf und mit Zunahme der Komplikationen rechnen.
Nehmen Sie daher zum nächsten Arztbesuch ihr Impfbuch mit oder wenden Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Gesundheitsamt.
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Krankheitsbild allgemein
Das Krankheitsbild der Masern ist durch charakteristische Erscheinungen gekennzeichnet. Der Ansteckungsindex beträgt nahezu 100 %. Die Erkrankung bricht nach der sog. Inkubationszeit von im Mittel ca. 8 – 12 Tagen aus.
Es finden sich Symptome wie Fieber, Schnupfen, Rachenentzündung, Bronchitis und Bindehautentzündung.
Die Kinder sind in dieser Zeit ausgesprochen "unleidlich". Dieses sog. katarrhalische Vorstadium dauert etwa 2 bis maximal 4 Tage. Es folgt dann eine kurze Entfieberung und mit erneutem Fieberanstieg kommt es zum Ausbruch des typischen Ausschlages, der in der Regel am behaarten Kopf hinter den Ohren beginnt und sich dann über das Gesicht und den Körperstamm auf die Extremitäten ausbreitet.
Bei manchen Kindern kann man an der Innenseite der Wangenschleimhäute die sog. Koplikschen Flecken erkennen. Das sind weiße, kalkspritzerartige Flecken etwa in Höhe der oberen und unteren Backenzähne. Sieht man diese Koplikschen Flecken, gilt die Diagnose als gesichert.
Die Kinder fiebern nach dem Ausbruch des Exanthems noch mehrere Tage mit höheren Temperaturen, die manchmal bis zu 40° C erreichen können. Nach ca. 1 Woche erfolgt die Entfieberung und die Kinder genesen bei unkompliziertem Verlauf sehr rasch.Komplikationen
An Komplikationen sind vor allen Dingen eine Lungenentzündung sowie eine Kehlkopfentzündung mit dem dann typischen Masernkrupp sowie eine Mittelohrentzündung zu nennen.Am meisten gefürchtet ist jedoch die Masernencephalitis (Gehirnentzündung), die mit zunehmendem Alter der Kinder häufiger auftritt.
Aber auch ohne die Zeichen einer Masernencephalitis kann man bei ca. 50 % der Patienten, die an sich einen unauffälligen Masernverlauf zeigen, im EEG (Ableitung der Hirnströme) Veränderungen feststellen. Bei solchen Kindern führt man heute Störungen in der psychisch-intellektuellen weiteren Entwicklung auf eine subklinische, d.h. nicht zum Ausbruch gekommene Begleitmasernencephalitis zurück. Genaue Zahlen zum Auftreten dieser gefürchteten Masernkomplikation fehlen. Man schätzt die Anzahl auf 1 % der Masernerkrankten.
Die Masernencephalitis ist auch heute noch eine Erkrankung, die nur schwer zu behandeln ist. Die Sterblichkeit beträgt ca. 30 %. Beim Ausheilen der Erkrankung sind Defekte bei etwa 20 % der an Masernencephalitis Erkrankten zu erwarten.
Spätfolgen
Als weitere Komplikation, die sich erst viele Jahre nach der Ersterkrankung an Masern zeigen kann, ist die sog. subakute sklerosierende (verkalkende) Panencephalitis (Entzündung des gesamten Gehirns), die SSPE zu nennen. Sie gilt heute als Modell einer sog. "slow virus infection". Dabei kommt es zu einem "Überleben" der Masernviren im zentralen Nervensystem. Viele Jahre nach Ersterkrankung kommt es dann zum Ausbruch dieser Encephalitis, die letztendlich nach einem langen Leidensweg tödlich endet.
In Mitteleuropa machen bisher nahezu 100 % aller ungeimpften Kinder bis zum 16. Lebensjahr eine Maserninfektion durch. Der Durchseuchungsgipfel lag in den 50er Jahren noch im 4. Lebensjahr und verschob sich in den folgenden 10 Jahren, bedingt durch die zunehmende Impfung, bis in das 6. Und 7. Lebensjahr. Heute ist es nicht selten, dass ältere Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene an Masern erkranken.
Durch dieser Spätmanifestation steigt auch das Risiko der Komplikationen, d.h. die Begleiterkrankungen werden häufiger.
Der Erreger ist das Masernvirus, der natürliche Wirt der Mensch.
Das Masernvirus wird vom Beginn der ersten Anzeichen (Prodromi) an im Nasensekret und durch Hustenstöße ausgeschieden. Die Infektion erfolgt in der Regel als Tröpfcheninfektion, d.h. der Erreger wird über die Schleimhäute des Nasen-Rachen-Raumes und der Augen vom Körper aufgenommen.
Die Krankheit hinterlässt, wenn sie überstanden wird, eine lebenslange Immunität.Impfschutz
Die Weltgesundheitsorganisation hat sich die Ausrottung der Masern zum Ziel erklärt. Dieses Ziel verfolgt auch die deutsche Gesundheitspolitik. Die Masern können jedoch nur ausgelöscht werden, wenn die Durchimpfungsrate gegen Masern bereits im Kindesalter mehr circa 95 % erreicht.
Dieses Ziel ist bereits in vielen Ländern, nicht jedoch in der Bundesrepublik Deutschland, erreicht worden.
Seit einiger Zeit wird daher die Politik der zweimaligen Impfungen verfolgt.
Die 1. Impfung soll im Lebensalter von ca. 15 Monaten erfolgen. Die 2. Impfung dann zum Einschulungstermin.
In den skandinavischen Ländern, Großbritannien, den Niederlanden und den USA spielen die Masern, seit Einführung dieser Impfstrategie und einer ausreichenden Durchimpfungsrate, keine Rolle mehr.
In aller Regel wird die Masernschutzimpfung heute als Kombinationsimpfung verabreicht, wobei gleichzeitig die Komponenten gegen Masern, Mumps und Röteln eingespritzt werden. In Zukunft ist mit weiteren Kombinationsimpfstoffen zu rechnen.
Besonders ist in diesem Zusammenhang auf die Rötelnimpfung hinzuweisen. Diese ist vor allem für Mädchen notwendig. Die Grundimmunisierung mit einer zweimaligen Einspritzung sollte unbedingt vor der Geschlechtsreife erfolgen, da nach diesem Zeitpunkt eine Impfung nur unter Empfängnisschutz durchgeführt werden darf. Die Folge einer Rötelninfektion ist die Rötelnembryopathie, das ist die Schädigung der Leibesfrucht durch das Rötelnvirus. Dabei kommt es zu verschiedenen angeborenen Missbildungen.
In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig darauf hinzuweisen, dass auch die Buben gegen Röteln geimpft werden, denn nur so kann man dem Ziel einer Ausrottung der Röteln näher kommen. Die Impfung der Buben ist deshalb wichtig, damit ein an Röteln erkrankter Bub nicht durch Zufall eine nichtgeimpfte schwangere Frau mit Röteln anstecken kann.
Um bestehende Impflücken wie z.B. auch bei der Masern-Mumps-Röteln-Impfung zu schließen, bieten die Gesundheitsämter im Freistaat Bayern in den 4. Klassen der Grundschulen die Masern-Mumps-Röteln-Impfung an.
Alternativ hierzu kann diese Impfung selbstverständlich von jedem Arzt, der die notwendige fachliche Qualifikation besitzt sowie von allen Kinderärzten durchgeführt werden.
Im Interesse unserer Kinder sollten daher alle Oberpfälzer Eltern ihre Impfbücher durchsehen, bei Fragen sich an ihre Haus- und Kinderärzte oder an die staatlichen Gesundheitsämter wenden und dann vorhandene Impflücken schnellstmöglich schließen lassen.
Die heute erhältlichen Impfstoffe zeichnen sich durch eine hohe Wirksamkeit und Verträglichkeit sowie durch nur geringe Nebenwirkungen aus.Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an ihren Kinderarzt / Hausarzt oder auch an ihr Gesundheitsamt.
Weiterführende Informationen
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- Robert Koch Insititut: Allgemeine Informationen zum Thema Impfen
- Robert Koch Institut: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
- Impfungen für Kinder
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Die Oberpfälzer Gesundheitsämter, in Kooperation mit der psychosozialen Aids-Beratungsstelle Oberpfalz, den Aids-Hilfen und weiteren Trägern, tragen mit Aktionen - nicht nur am Welt-Aids-Tag (1.12.) - dazu bei, den Präventionsgedanken und eine enttabuisierte Aids-Aufklärung immer wieder ins Bewusstsein der Bevölkerung rufen.
Ein Schwerpunkt der Arbeit ist es Jugendliche zu erreichen, da nach Untersuchungen sich gerade in dieser Altergruppe zunehmende Sorglosigkeit im Hinblick auf das Thema HIV und Präventionsmöglichkeit breit macht und zudem weitgehende Unwissenheit über andere sexuell übertragbare Erkrankungen (z.B. Hepatitis B, Syphilis) besteht.
Kostenlose und anonyme HIV-Tests
Diese auseinanderdriftende Entwicklung zwischen den steigenden Zahlen HIV-Infizierter und zunehmend wenigeren Testungen lässt den Schluss zu, dass die Bereitschaft sich mit der HIV-Problematik auseinander zusetzen in der Bevölkerung sinkt.Deshalb sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Oberpfälzer Gesundheitsämter weiterhin die HIV-Testungen kostenlos und anonym anbieten. Auch werden dort telefonische oder persönliche Beratungen jederzeit anonym durchgeführt.