Gelbfieberimpfstellen; Beantragung der Zulassung oder einer Änderung
Die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle sowie Änderungen müssen bei der Regierung der Oberpfalz beantragt werden.
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Die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle sowie Änderungen müssen bei der Regierung der Oberpfalz beantragt werden.
Die Gelbfieberimpfung muss nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften von einer durch die Landesbehörden autorisierten Gelbfieberimpfstelle vorgenommen werden. Als Gelbfieberimpfstelle können sich Ärztinnen bzw. Ärzte autorisieren lassen, die über Erfahrung im Bereich Reise- und Tropenmedizin verfügen.
Die Gelbfieberimpfung ist als Reiseimpfung von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Aufenthalte im tropischen Bereich Afrikas und Südamerikas zum eigenen Schutz öffentlich empfohlen. Bei Einreise in zahlreiche Ziel- oder Transitländer ist sie zudem zwingend vorgeschrieben. Die Gelbfieberimpfung wird in die „Internationale Impfbescheinigung“ eingetragen und mit einem amtlich vergebenen Siegel beglaubigt.
Mit dem Online-Dienst kann der Erstantrag auf Zulassung als Gelbfieberimpfstelle in Bayern gestellt werden, sowie folgende (Änderungs-)Anträge bei bereits zugelassener Gelbfieberimpfstelle in Bayern:
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:30 Uhr |
DI | 08:00 - 16:30 Uhr |
MI | 08:00 - 16:30 Uhr |
DO | 08:00 - 16:30 Uhr |
FR | 08:00 - 13:00 Uhr |
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Der Antrag ist auf elektronischem Weg bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid auf dem Postweg.
Sie müssen unaufgefordert eine Kopie eines Teilnehmerzertifikates an einer Auffrischungsveranstaltung zum Thema Reise- und Tropenmedizin von wenigstens 8 Unterrichtsstunden, mindestens alle 2 Jahre (z.B. von Landesärztekammer zertifizierte Fortbildungsveranstaltung) zusenden.
keine
(amtlich beglaubigt, nicht älter als einen Monat, Identitätsnachweis bei Namensänderung)
Sie können die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle online beantragen. Zugelassene Gelbfieberimpfstelle in Bayern können z. B. Änderungsanträge online übermitteln.
Für die Anerkennung der Zulassung als Gelbfieberimpfstelle gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften fällt eine Gebühr von 100 EUR an.
Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Zulassung als Gelbfieberimpfstelle fällt eine Gebühr in Höhe von 20,00 EUR, bei Neuausstellung (z. B. Diebstahl) fällt eine Gebühr in Höhe von 40,00 EUR an.
Die Kostenrechnung mit Überweisungsvordruck erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid bzw. der Zweitschrift.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Gelbfieberimpfung für Ärzte