Rechtsreferendare; Personalverwaltung und Organisation der Ausbildung
Die Regierungen leiten die Gesamtausbildung während der Dauer der Verwaltungsstation und des Pflichtwahlpraktikums in den Berufsfeldern 2 (Verwaltung), 4 (Wirtschaft), 5 (Arbeits- und Sozialrecht) sowie 7 (Steuerrecht).
Der Vorbereitungsdienst hat das Ziel, die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit den Aufgaben der Rechtspflege und der Verwaltung vertraut zu machen und dadurch in die Verwirklichung des Rechts einzuführen. Am Ende der Ausbildung sollen die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in der Lage sein, in der Rechtspraxis, soweit erforderlich nach einer Einarbeitung, eigenverantwortlich tätig zu sein und den vielseitigen und wechselnden Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden.
Die Regierungen leiten die Gesamtausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihres Bezirks während der viermonatigen Ausbildung bei einem Landratsamt, einer Gemeinde, die mindestens einen Beamten/eine Beamtin mit der Befähigung zum Richteramt beschäftigt, einer Regierung, einem Bezirk oder einem Landesamt des Geschäftsbereichs des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sowie während des dreimonatigen Pflichtwahlpraktikums in den Berufsfeldern "Verwaltung", "Wirtschaft", "Arbeits- und Sozialrecht" oder "Steuerrecht" und nach Beendigung der Ausbildung bis zu ihrem Ausscheiden.
Alternativ kann die viermonatige Ausbildung bei der Öffentlichen Verwaltung auch für die Dauer von bis zu zwei Monaten bei einem Verwaltungsgericht, einem Sozialgericht oder einem Finanzgericht absolviert werden. Eine Ausbildung unmittelbar im Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist nur während des Pflichtwahlpraktikums möglich. Weiterhin besteht die Möglichkeit, während der ersten beiden Monate der Verwaltungsstation (einschließlich des letzten Monats der Justizstation) sowie alternativ während der Rechtsanwaltsstation das verwaltungswissenschaftliche Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaft Speyer unter Anrechnung auf den Vorbereitungsdienst zu absolvieren.
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte leiten die Gesamtausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihres Bezirks, soweit nicht die jeweilige Regierung zuständig ist. Die zuständige Regierung leitet den Vorbereitungsdienst insbesondere während der Verwaltungsstation sowie ggf. während des Pflichtwahlpraktikums oder des Speyer-Semesters. Ihr obliegt als personalverwaltende Stelle auch die Zuweisung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zu den oben genannten Stellen.
- Regierung der Oberpfalz - Z 2.2 - Ausbildung der Rechtsreferendare, Datenschutz
Ansprechpartner
Dr. Ascher, Manuela
Ausbildungsleitung
Telefon +49 (0)941 5680-1184
E-Mail christoph.geyer@reg-opf.bayern.de
Wrana, Karin
Geschäftsstelle für Rechtsreferendare
Telefon +49 (0)941 5680-1186
Fax +49 (0)941 5680-91186
E-Mail karin.wrana@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
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- Rechtsreferendare Ausbildung - Änderungsmitteilungen persönliche VerhältnisseSie können die Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse, z. B. Änderung der Wohnanschrift oder Telefonnummer, Eheschließung, Namensänderung, Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes online mitteilen.
- Rechtsreferendare Ausbildung Speyer - AntragSie können online ein Semester an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften im Rahmen Ihres Referendariats beantragen.
- Rechtsreferendare Ausbildung - Antrag Erholungsurlaub Dienstbefreiung
Rechtsreferendare können online den Antrag auf Erholungsurlaub oder Dienstbefreiung einreichen.
- Rechtsreferendare Ausbildung - Abrechnung Nebenvergütung befasste Richter und BeamteSie können die Abrechnung Ihrer Nebenvergütung als Arbeitsgemeinschaftsleiter/-in für Rechtsreferendare/-innen online einreichen.
- Rechtsreferendare Ausbildung - Abrechnung Nebenvergütung befasste GastdozentenSie können die Abrechnung Ihrer Nebenvergütung als Gastdozent in der Rechtsreferendarsausbildung online einreichen.