Gesetzliche Unfallversicherungsträger; Beantragung der Genehmigung von Dienstordnungen und Stellenplänen
Die Dienstordnung und der Stellenplan eines gesetzlichen Unfallversicherungsträgers bedürfen der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Für die von Unfallversicherungsträgern besoldeten Angestellten wird vom Vorstand eine Dienstordnung und ein Stellenplan aufgestellt.
Die Dienstordnung regelt die Rechtsverhältnisse der Angestellten, insbesondere die Ein- und Anstellbedingungen sowie die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten. Der Stellenplan regelt die Anzahl der Angestellten und die Zuordnung der Stellen zu Besoldungsgruppen.
Die Dienstordnung und der Stellenplan bedürfen der Zustimmung der Vertreterversammlung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn Zahl oder Besoldung der Angestellten in auffälligem Missverhältnis zu ihren Aufgaben steht. Das gleiche gilt für Änderung der Dienstordnung.
Das Oberversicherungsamt Südbayern ist Aufsichtsbehörde über die landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 12.2 - Kommunales Finanzwesen, Kommunale Förderungen; Oberversicherungsamt Südbayern
Ansprechpartner
Lasetzky, Gabriele - Arbeitsbereichsleiterin
Kur-, Luftkur- und Erholungsorte (Beantragung einer Anerkennung)
Telefon +49 (0)89 2176-2951
Fax +49 (0)89 2176-402951
E-Mail gabriele.lasetzky@reg-ob.bayern.de
Müller, Norbert - stellvertretender Sachgebietsleiter
Referent für Förderangelegenheiten
Telefon +49 (0)89 2176-2218
Fax +49 (0)89 2176-402218
E-Mail norbert.mueller@reg-ob.bayern.de
Smehyl, Martin - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)89 2176-2322
Fax +49 (0)89 2176-402322
E-Mail martin.smehyl@reg-ob.bayern.de
Team Ganztagsausbau
Telefon +49 (0)89 2176-2142
E-Mail ganztagsausbau@reg-ob.bayern.de
Team Kommunale Haushaltswirtschaft
Telefon +49 (0)89 2176-2259
E-Mail kommunale_haushaltswirtschaft@reg-ob.bayern.de
Team Kommunaler Finanzausgleich, Bedarfszuweisungen
Telefon +49 (0)89 2176-2998
E-Mail bedarfszuweisungen@reg-ob.bayern.de
Team Kostenfreiheit des Schulwegs
Telefon +49 (0)89 2176-2481
E-Mail Kostenfreiheit_Schulweg@reg-ob.bayern.de
Team Krankenhausförderung
Telefon +49 (0)89 2176-2951
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Team Kulturpflege (Bitte beachten: Telefonzeiten: 09:00 - 12:00 Uhr)
Die Antragsbearbeitung im Kulturfonds Kunst umfasst ein hohes Antragsvolumen, deshalb bitten wir Sie dringend, von reinen Sachstandsanfragen abzusehen. Für inhaltliche Nachfragen bitten wir Sie, sich per E-Mail mit dem Team Kulturpflege in Verbindung zu setzen. Sie erhalten dann auf diesem Wege zeitnah Antwort.
Telefon +49 (0)89 2176-3626
E-Mail kulturpflege@reg-ob.bayern.de
Team Oberversicherungsamt
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E-Mail oberversicherungsamt@reg-ob.bayern.de
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Team Öffentliche Schulen (schulaufsichtliche Genehmigung)
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Team Sparkassenaufsicht
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Team Sportförderung
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Sie müssen die Genehmigung von Dienstordnungen und Stellenplänen beim Oberversicherungsamt Südbayern beantragen.