Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Anmeldung zur Zwischenprüfung
Sie müssen die Anmeldung zur Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin ist bei der Regierung von Niederbayern einzureichen.
Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des aktuellen Ausbildungsstandes.
Zeitpunkt der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet für Auszubildende mit regulärer 3-jähriger Ausbildungsdauer Mitte März im 2. Ausbildungsjahr statt.
Für Auszubildende, mit verkürzter Ausbildungsdauer (2 Jahre), findet die Zwischenprüfung bereits Mitte November des 2. Ausbildungsjahres statt.
Inhalte der Zwischenprüfung
Die Prüfung erstreckt sich auf alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, welche gemäß Ausbildungsrahmenplan in den ersten 3 Ausbildungshalbjahren zu vermitteln sind.
Die Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbereichen Pflanzenvermehrung und Pflanzenbau statt.
Eine Wahl von Prüfungsschwerpunkten ist bei der Zwischenprüfung nicht möglich.
Ergebnisse der Zwischenprüfung
Dem Auszubildenden wird über das Ergebnis der Zwischenprüfung eine Bescheinigung ausgehändigt. Sie enthält Angaben über den Ausbildungsstand des Prüflings.
Der Ausbildungsbetrieb erhält einen Abdruck der Bescheinigung.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 61 - Bildung in der Land- und Hauswirtschaft
Ansprechpartner
Bildung Landwirtschaft - Pflanzentechnologe/-in
Telefon +49 (0)871 808-1912
E-Mail bildung-lw-hw@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Hausanschrift
Am Lurzenhof 3
84036 LandshutPostanschrift
Postfach
84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01
Die Zwischenprüfung ist vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchzuführen.
Daher ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung für alle Auszubildenden verpflichtend!
Die Anmeldung erfolgt an der Regierung von Niederbayern gemeinsam durch die ausbildende Stelle (Betriebsinhaber/-in) und den Auszubildenden bzw. die Auszubildende.
Bei verkürzter Ausbildungsdauer (2 Jahre): 10. September des 2. Ausbildungsjahres.
Bei regulärer Ausbildungsdauer (3 Jahre): 20. Januar des 2. Ausbildungsjahres.
- Im Falle der Beantragung eines Nachteilsausgleichs sind eine umfassende Begründung und ein fachärztliches Attest beizufügen.
Bei Teilnahme an der Zwischenprüfung fallen keine Gebühren an.