Hubschrauber-Simulationszentrum; Beantragung einer Zuwendung zum laufenden Betrieb
Der Freistaat Bayern unterstützt den laufenden Betrieb des Hubschraubersimulationszentrums im Bergwacht-Zentrum für Sicherheit und Ausbildung.
Zweck und Gegenstand
Der Freistaat Bayern unterstützt den laufenden Betrieb des Hubschraubersimulationszentrums im Bergwacht-Zentrum für Sicherheit und Ausbildung in Bad Tölz. Die laufenden Sach- und Personalausgaben sollen teilweise gedeckt werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die Stiftung Bergwacht und die Bergwacht Bayern.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Gefördert werden die erforderlichen Personalausgaben und die laufenden Betriebsausgaben des Hubschraubersimulationszentrums.
Art und Höhe
Nicht rückzahlbare Zuwendung als Projektförderung im Wege einer jährlichen Anteilfinanzierung.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung
Ansprechpartner
Heller, Brigitte
Rettungsdienst und Digitalfunk
Telefon +49 (0)89 2176-2268
Fax +49 (0)89 2176-402268
E-Mail brigitte.heller@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr und nach Vereinbarung
Hausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2343
Zum förderfähigen Nutzerkreis des BayHsZ zählen die Hubschrauberbetreiber der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Bayern mit deren Hubschrauberbesatzung sowie die Einsatzorganisationen und deren Einsatzkräfte um die Zusammenarbeit im Rahmen eines Einsatzgeschehens zu trainieren.
Die Verteilung der Trainingszeiten auf die Angehörigen dieser Organisationen soll die unterschiedlichen Bedürfnisse von haupt- und ehrenamtlichem Personal berücksichtigen.
Der Antrag muss bei der Regierung von Oberbayern eingereicht werden.
Der Vollzug (Auszahlungen, Verwendungsnachweisprüfungen etc.) des Zuwendungsverfahrens obliegt ebenfalls der Regierung von Oberbayern.
vier Wochen
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung ist schriftlich bis spätestens 31.10. des dem Antragsjahr vorausgehenden Jahres der Regierung von Oberbayern vorzulegen.
- Planung und Erläuterung des Gesamtaufwands
- Bedarfsplanung (Anmeldungen) der Nutzer gegliedert nach Ausbildungstagen für die verschiedenen Nutzer
- Finanzierungsplan mit Erläuterungen
- Personalplanung mit Ausgabenaufstellung und Erläuterungen
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) - (Hinweis: Muster veraltet, kann jedoch vorläufig weiterverwendet werden)
keine
- Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO) - BayRS 630-1-F; BayRS IV S. 664
- Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO) - BayRS 630-1-F; BayRS IV S. 664
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
