Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Personal

Der Freistaat Bayern fördert Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Personal für Kindertageseinrichtungen. Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die Bayerische Verwaltungsschule als Anbieter für die öffentliche Wohlfahrtspflege.