Approbation oder Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs; Beantragung einer Zweitschrift
Wenn Sie nicht mehr im Besitz Ihrer Berufszulassung (Approbation oder Berufserlaubnis) sind, können Sie eine Zweitschrift dieses Dokuments beantragen.
Wenn eine Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift ausgefertigt werden.
Mit der Ausstellung der Zweitschrift wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Wird die Originalurkunde später wieder aufgefunden, ist sie zurückzugeben.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe
Ansprechpartner
Service Berufszulassungsstelle Approbationsberufe
Telefon +49 (0)89 2176-2634
Fax +49 (0)89 2176-402634
E-Mail approbation.erlaubnis@reg-ob.bayern.deTelefonzeit
Montag bis Freitag: 09:00 - 11:00 UhrAnfragen zum Sachstand oder Rückfragen, ob Unterlagen eingegangen sind, können aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens aktuell nicht beantwortet werden. Daher bitten wir von Rückfragen abzusehen. Die dadurch gewonnene Zeit kommt der Bearbeitung von Anträgen zu Gute. Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise.
Der Parteiverkehr bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Unterlagen können zu den allgemeinen Besuchszeiten gegen eine Eingangsbestätigung am Empfang abgegeben werden.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Ihre Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis wurde zerstört oder ist verloren gegangen.
Die Originalurkunde wurde in Bayern ausgestellt.
Die Zweitschrift muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden.
Die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der zuständigen Regierung direkt bei der jeweiligen Heilberufskammer angefordert.
- Führungszeugnis der Belegart "O"
- ggf. Kopie der Approbationsurkunde/Berufserlaubnis
- Zweitschrift Approbation: 100 EUR
- Zweitschrift Berufserlaubnis: 50 EUR
Hinzu kommen Auslagen für die Zustellung per Übergabe-Einschreiben. Diese Kosten sind erst nach Erhalt der Kostenrechnung unter Angabe des darin angegebenen Buchungskennzeichens zu überweisen.