Zahnarzt/Zahnärztin; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland
Wenn Sie im Ausland als Zahnarzt/Zahnärztin tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Certificate of good standing).
Mit dem Certificate of good standing wird die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des zahnärztlichen Heilberufs in Deutschland nachgewiesen. Das Certificate of good standing bestätigt außerdem, dass keine berufsrechtlichen Verfahren eingeleitet und keine berufsrechtlichen Maßnahmen getroffen worden sind.
Wenn Sie Ihre Berufstätigkeit in Oberbayern, Niederbayern, Schwaben oder in der Oberpfalz ausüben bzw. ausgeübt haben und den entsprechenden zahnärztlichen Heilberuf zukünftig im Ausland ausüben möchten, ist die Regierung von Oberbayern für die Ausstellung des Certificate of good standing zuständige Behörde. Bei Berufstätigkeit in den anderen bayerischen Regierungsbezirken liegt die Zuständigkeit bei der Regierung von Unterfranken.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe
Ansprechpartner
Service Berufszulassungsstelle Approbationsberufe
Telefon +49 (0)89 2176-2634
Fax +49 (0)89 2176-402634
E-Mail approbation.erlaubnis@reg-ob.bayern.deTelefonzeit
Montag bis Freitag: 09:00 - 11:00 UhrAnfragen zum Sachstand oder Rückfragen, ob Unterlagen eingegangen sind, können aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens aktuell nicht beantwortet werden. Daher bitten wir von Rückfragen abzusehen. Die dadurch gewonnene Zeit kommt der Bearbeitung von Anträgen zu Gute. Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise.
Der Parteiverkehr bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Unterlagen können zu den allgemeinen Besuchszeiten gegen eine Eingangsbestätigung am Empfang abgegeben werden.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.
Die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Certificate of good standing kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
- Führungszeugnis der Belegart "O"
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bayerischen Landeszahnärztekammer
(Original oder in Form einer in Deutschland amtlich bzw. notariell beglaubigten Kopie) - Approbationsurkunde
(Kopie, die von einer deutschen siegelführenden Behörde oder einer/einem deutschen Notar/in beglaubigt wurde)
- Certificate of good standing einsprachig (Sprache deutsch): 60,00 EUR
- Certificate of good standing zweisprachig (Sprachen deutsch und englisch): 80,00 EUR